In Zürcher und Thurgauer Wäldern darf wieder Feuer gemacht werden

Radio Munot | 
Noch keine Kommentare
In den Kantonen Zürich und Thurgau darf im Wald wieder Feuer gemacht werden. Bild: Pixabay

In den Wäldern der Kantone Thurgau und Zürich darf wieder grilliert und Feuer gemacht werden. Da der Waldboden noch nicht ganz durchnässt ist, sollte immer noch mit Bedacht Feuer entzündet werden.

Der Kanton Thurgau hebt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf. Seit heute darf im Freien wieder Feuer entfacht und grilliert werden. Der Fachstab Trockenheit beantragte die Aufhebung des Feuerverbots aufgrund der Niederschläge sowie der kühleren Temperaturen, heisst es in einer Mitteilung. Trotzdem sei im Umgang mit Feuer weiterhin Vorsicht geboten, da die Waldböden noch nicht komplett durchnässt seien. Noch nicht aufgehoben wird das Wasserentnahmeverbot für alle Oberflächen- und Fliessgewässer. Davon ausgenommen sind der Boden- und Untersee sowie der Rhein.

Auch im Kanton Zürich gilt das Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe nicht mehr, teilt die Zürcher Baudirektion mit. Die Trockenheitssituation habe sich entspannt, aktuell herrsche nur noch eine mässige Waldbrandgefahr. Trotzdem sei weiterhin Vorsicht geboten. Der Kanton Zürich warnt weiterhin davor, Zigarettenstummel oder Streichhölzer wegzuwerfen. Weiter sei bei böigem Wind auf Feuer zu verzichten, da ein Funkenflug weiterhin einen Brand auslösen kann.

Im Gegensatz zu Zürich und Thurgau hat der Kanton Schaffhausen das Feuerverbot noch nicht aufgehoben.

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren