Feuerverbot in Wald- und Waldesnähe im Kanton Thurgau

Schaffhauser Nachrichten | 
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Es ist aussergewöhnlich trocken derzeit. Bild: Radio Munot

Die «aussergewöhnliche Trockenheit» im Kanton Thurgau hat nun zur Folge, dass ein Feuerverbot in Waldesnähe erlassen wurde.

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und des fehlenden Regens im Kanton Thurgau hat der Regierungsrat auf Antrag des Fachstabs Trockenheit ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe für das ganze Kantonsgebiet beschlossen. Dieses gilt mit der Publikation im Amtsblatt vom Freitag, 27. Juli, bis auf Widerruf. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier, «grosse Gefahr», gesetzt.

Die wenigen Regentropfen, die über das Wochenende auf das Kantonsgebiet gefallen waren, hätten «nicht zur Beruhigung der aktuellen Trockenheitssituation im Kanton Thurgau beitragen.»

Die für «diese Jahreszeit aussergewöhnliche Trockenheit und die damit verbundenen Gefahren» erforderten nun «besondere Massnahmen». Die im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten in der derzeitigen Situation würden nicht mehr genügen, so der Regierungsrat. Er spricht deshalb ein vorübergehendes Verbot aus für das Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren im Wald und in Waldesnähe – im Umkreis von 200 Metern um die Wälder - aus.

Nicht verboten wird hingegen nicht das Feuerwerk zum 1. August, aber «selbstsprechend verboten ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern im Wald und mit weniger als 200 Metern Abstand zum Wald».

Auch das Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Kanton Thurgau gilt weiterhin. Ausgenommen vom Wasserentnahmeverbot sind weiterhin Rhein, Bodensee sowie das Grund- und Quellwasser.

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