Feuerverbot im Thurgau gelockert

Schaffhauser Nachrichten | 
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Der Kanton Thurgau hat sein Feuerverbot entschärft. Im Siedlungsgebiet darf also wieder mit Holzkohle gegrillt werden. Bild: Pixabay

Der Kanton Thurgau hat sein totales Feuerverbot gelockert. Ab Mittwoch darf im Siedlungsgebiet mit genügend Waldabstand wieder gegrillt werden.

Das Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau hat auf Antrag des Fachstabs Trockenheit entschieden, das totale Feuerverbot und das Feuerwerksverbot im Kanton Thurgau per Mittwoch, 22. August, aufzuheben. Die Waldbrandgefahr wird aber auf Stufe vier «grosse Gefahr» belassen. Daher gilt, wie auch in Schaffhausen, das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin.

Es ist somit weiterhin verboten, im Wald oder in Waldesnähe Feuer zu entfachen, sowie brennende Streichhölzer oder Rauchwaren wegzuwerfen. Das Verbot gilt im Umkreis von 200 Metern um die Wälder. Ebenfalls weiterhin Bestand hat das Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer, wie der Kanton informiert. Die teilweise heftigen Niederschläge haben die Pegel zwar kurzzeitig nach oben steigen lassen, doch dann sind sie auch rasch wieder gesunken. Ausgenommen vom Verbot sind weiterhin der Bodensee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser. (daz)

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