Zu lange und ohne Brille unterwegs: So verstossen Car-Chauffeure gegen das Gesetz

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In der Region Schaffhausen hat die Polizei über 80 Reisebusse kontrolliert - und hatte bei vielen mindestens etwas zu beanstanden. Einige durften gar nicht erst weiterfahren.

Sommerzeit ist Reisezeit - und auch in der Region Schaffhausen sind derzeit wieder verschiedenste Reisecars unterwegs. In der vergangenen Woche hat die Schaffhauser Polizei anlässlich der europäischen Reisecarkontrollen im städtischen Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) sowie an mehreren mobilen Standorten insgesamt 86 Busse kontrolliert. 77 davon kamen dabei aus dem EU-Raum, neun fuhren mit Schweizer Kennzeichen. Bei weit über einem Drittel der Cars - konkret bei 36 - wurden teilweise gravierende Verstösse festgestellt. 20 Fahrzeuglenker wurden dabei angezeigt, 32 mit einer Busse belegt und vier Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt ganz verboten.

Wie die Schaffhauser Polizei mitteilt, wurden bei zwei Wagen Durchrostungen an den tragenden Teilen sowie an den Unterböden festgestellt - und das, obschon die beiden Fahrzeuge im Juli 2019 von einer ausländischen Fahrzeugkontrollstelle geprüft und für gut befunden worden waren. Bei einem weiteren Gesellschaftswagen wurde festgestellt, dass fünf von sechs Reifen die erforderliche Reifenprofilmindesttiefe von 1,6 Millimeter unterschritten hatten. Einem slowenischen Fahrzeuglenker konnte des Weiteren nachgewiesen werden, dass er innerhalb der Schweiz gewerbliche Personentransporte mit einem in Slowenien immatrikulierten Fahrzeug getätigt hatte. Somit hatte der Mann gegen das Kabotage-Verbot verstossen.

Zu wenig Schlaf und keine Feuerlöscher

Aber auch andere Chauffeure hatten sich nicht an die Spielregeln gehalten: Einer fuhr ohne gültigen Führschein, bei einem anderen war der Fahrerqualifizierungsnachweis bereits abgelaufen, ein dritter fuhr ohne erforderliche Sehhilfe. 

Auch die Auswertungen der Tachographen ergaben zum Teil haarsträubende Resultate. So mussten bei zwölf Fahrzeuglenkern verschiedene Widerhandlungen im Bereich der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden. In mehreren Fällen wurde festgestellt, dass die Fahrzeuglenker von der Rundfahrtenregelung Gebrauch machten, obschon sie die Voraussetzungen dafür in keiner Weise erfüllten. Somit hatten diese die erforderliche wöchentliche Ruhezeit nicht vorschriftsgemäss eingehalten.

Zudem wurden insgesamt 30 Ordnungsbussen aufgrund fehlender oder abgelaufener Feuerlöscher oder Bordapotheken ausgesprochen. In Gesellschaftswagen müssen gemäss Polizei zwei Bordapotheken mit noch nicht überschrittenem Ablaufdatum vorhanden sein. Im Weiteren müssen leicht zugänglich, mindestens ein oder mehrere, typengenehmigte Feuerlöscher mit insgesamt mindestens sechs Kilogramm Füllung vorhanden sein und die Wartungsintervalle in den einzelnen Ländern müssen eingehalten werden. (lex)

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