Deckt das Kollegialprinzip Unwahrheiten?

Schaffhauser Nachrichten | 
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Zu «Protokoll einer misslungenen Vertuschung», SN vom 25. 3.

In den letzten Tagen wurde viel über die Schulen und den Stadtschulrat in der Presse geschrieben. Der aufmerksame Leser konnte schnell feststellen, dass der Stadtschulrat bei der Pressekonferenz nicht die ganze Wahrheit veröffentlicht hatte und alles schönreden wollte.

Für die SP ist das anscheinend alles kein Problem, denn gemäss AZ-Artikel wurde vom Stadtschulrat alles richtig gemacht. Das grosse Problem ist gemäss SP, dass ein SVP-Mitglied des Stadtschulrates anscheinend in eklatanter Weise das Kollegialprinzip mit negativen Äusserungen in den Medien verletzt haben soll. Da stellt sich für mich schon die Frage: Wie weit geht das Kollegialprinzip? Müssen Unwahrheiten mitgetragen werden?

Einen anderen Vorfall gab es bei den Wahlen in den Grossen Stadtrat. Da tauchten über 90 Wahlzettel auf, auf denen mit vermutlich gleicher Handschrift nur ein einziger Kandidat der SP aufgeführt war. Als diese Ungereimtheiten in der Öffentlichkeit publik wurden, reichte die SP kurzerhand Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein, anstatt diese vermutliche Wahlfälschung zu verurteilen. Das ist doch wahrlich ein sonderbares Demokratieverständnis, welches ich nicht nachvollziehen kann.

Zum Glück gibt es noch Personen, die ein Rückgrat haben, Ungereimtheiten nicht mittragen können und mit diesen an die Öffentlichkeit treten. Bravo!

Dem Stadtschulrat möchte ich ein altes Sprichwort mit auf den Weg geben, mit der Hoffnung, dass sich das eine oder andere Mitglied Gedanken darüber macht: «Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht.»

MARKUS LEU
Hemmental

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