Regierungsrat nimmt neuen Anlauf beim Axpo-Vertrag

Ralph Denzel | 
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2021 wurde die Vorlage deutlich abgelehnt. Bild: Melanie Duchene

Es kommt nicht oft vor, dass die Regierung genau die gleiche Vorlage von vor zwei Jahren nochmal behandelt, vor allem, wenn diese im Kantonsrat mit überdeutlichen 58:0 Stimmen abgelehnt wurde. Beim NOK-Gründungsvertrages ist dies aber jetzt der Fall und die Vorzeichen anders.

Der Kantonsrat soll nochmals über eine Vorlage beraten, die bereits vor mehr zwei Jahren abgelehnt wurde. Genaugenommen geht es um die Ablösung des NOK-Gründungsvertrages (Nordostschweizerische Kraftwerke AG, heute Axpo) und Revision des Elektrizitätsgesetzes. Rückblick: Bisher wurden dem Kantonsrat bereits zwei Vorlagen vorgelegt. Auf die zweite Vorlage ist der Kantonsrat am 8. November 2021 eingetreten. Dabei wurde einstimmig beschlossen, dass der eine Teil der Vorlage – die Genehmigung der Ablösung des NOK-Gründungsvertrags – an den Regierungsrat zurückgewiesen wird. Der andere Teil der Vorlage – die Revision des Elektrizitätsgesetzes – wird in der entsprechenden Spezialkommission des Kantonsrates vorberaten.

Die teilweise Rückweisung der Vorlage vom Kantonsrat an den Regierungsrat erfolgte damals in der Meinung, dass die Aktionäre bezüglich Statuten und Aktionärsbindungsvertrag noch einmal über die Bücher gehen.

Nur Schaffhauser Zustimmung fehlt noch

Mittlerweile habe sich, wie in einer Medienmitteilung zu lesen ist, die Sachlage geändert: mit dem Kanton Zürich hat nun auch der zweitletzte Aktionär grundsätzlich seine Zustimmung zum Vertragskonstrukt mit Statuten, Aktionärsbindungsvertrag und Eignerstrategie gegeben. Der Zürcher Kantonsrat hat dabei in erster Lesung ähnlichen flankierenden Massnahmen zugestimmt, wie sie der Schaffhauser Regierungsrat schon in seiner Vorlage aus dem Jahr 2021 vorgeschlagen hatte. Diese sehen zusätzliche Kompetenzen des Kantonsrates vor. Entsprechend übermittelt der Regierungsrat die Vorlage wieder an den Kantonsrat, ohne Änderung an den Statuten und am Aktionärsbindungsvertrag, aber mit dem Entwurf der angepassten Eignerstrategie. Die Ablösung des NOK-Gründungsvertrages, der Aktionärsbindungsvertrag und die Eignerstrategie sind vom Kantonsrat zu genehmigen.

Nachdem sich jetzt der Prozess zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrages bereits über sieben Jahre hinzieht und die Geduld der anderen Aktionäre arg strapaziert wurde, liege es nun am Kanton Schaffhausen, die finale Entscheidung über Erfolg oder Nichterfolg zu beschliessen, so die Medienmitteilung. «Die Axpo steht in der Zwischenzeit wieder sehr solide und gestärkt für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz bereit» und solle «auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Schweiz leisten». Umso wichtiger sei es für das Unternehmen, klare Verhältnisse unter den Aktionären zu schaffen, ein modernes Vertragswerk sei «dafür unentbehrlich».

Entsprechend halte der Regierungsrat an seiner Vorlage aus dem Jahr 2021 fest. Er beantragt, dass die Spezialkommission die sistierte Arbeit baldmöglichst wiederaufnimmt, damit das Geschäft erfolgreich abgeschlossen werden könne.

Müller enttäuscht

Vor zwei Jahren folgte der Kantonsrat Schaffhausen einem Antrag von Kantonsrat Markus Müller (SVP), die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen, einstimmig, mit 58 zu 0 Stimmen: Diese Eindeutigkeit löste einige überraschte Lacher im Rat aus. Dass die Regierung jetzt praktisch das gleiche Vertagswerk nochmal auflegt, sieht er kritisch: «Natürlich genügt es eigentlich nicht und ist, nicht unerwartet, ziemlich enttäuschend und dem Bild entsprechend, dass wir zu Beginn hatten.» Es bräuchte seiner Meinung nach «eine bestimmt auftretende Regierung».

Wird es jetzt ein Ja geben? Das weiss er nicht, gibt jedoch zu bedenken. «Der Druck wird aber relativ gross sein auf Schaffhausen, zuzustimmen, sollte der Kanton Zürich zustimmen.»

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