Private dürfen bald Schwertransporte begleiten

Schaffhauser Nachrichten | 
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Durch eine theoretische sowie praktische Schulung soll es auch Privaten ermöglicht werden, Ausnahmetransporte zu begleiten. Bild: SHPol

Bislang durften im Kanton Schaffhausen Schwertransporte ab einer gewissen Grösse nur durch die Begleitung der Schaffhauser Polizei stattfinden. Dies soll sich ab kommendem Juli ändern.

Ab bestimmten Grössen und Gewichten muss ein Schwertransport polizeilich bewilligt und dementsprechend begleitet werden. Bislang begleiteten Einsatzkräfte der Schaffhauser Polizei diese sogenannten Ausnahmetransporte im Verkehr.

Nun soll sich das ändern: In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) und weiteren Partnern wird unter der Federführung der Kantonspolizei Zürich die Ausbildung zum privaten Ausnahmetransportbegleiter (ATB) mit Polizeibewilligung angeboten. Die Auslagerung soll ab Anfang Juli 2020 stattfinden. Dies teilte die Schaffhauser Polizei am Montagabend mit.

In einer theoretischen sowie praktischen können sich Privatpersonen zu ATB ausbilden lassen. Nach bestandener Ausbildung ist es mit entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen gestattet, Ausnahmetransporte selbstständig zu planen und durchzuführen.

Solche Begleitungen sind keine gesetzlich festgeschriebenen Polizeiaufgaben, weshalb sie auch in der Schweiz privaten Spezialfirmen überlassen werden können. Mit der Auslagerung an Private kommt die Schaffhauser Polizei einem Bedürfnis der Branche nach.

Für die Planung und Dürchführung eines solchen Transports ist weiterhin eine behördliche Bewilligung notwendig. Diese wird von der Polizei erteilt, die auch die Oberaufsicht behält.

Mit der Auslagerung wird das System für Transporteure effizienter, da die Übergaben an Kantons- und Stadtgrenzen entfallen. Die bei der Schaffhauser Polizei resultierenden Einsparungen von über 450 Personenstunden pro Jahr können für andere Kontrollen des Schwerverkehrs eingesetzt werden, heisst es in der Medienmitteilung der Schaffhauser Polizei. (bic)

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