Schläpfer enttäuscht über Gerichtsentscheid

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Ernst Schläpfer wurde im Mai 2019 freigestellt. Bild: Zeno Geisseler

Der ehemalige Rektor des BBZ Schaffhausen, Ernst Schläpfer, hatte gegen seine Kündigung durch den Regierungsrat geklagt - das Obergericht entschied nun: Die Kündigung war rechtens.

Ernst Schläpfer ist zurecht als Rektor des Schaffhauser Berufsbildungszentrums entlassen worden. Das Obergericht hat seine Beschwerde abgewiesen.

Die Schaffhauser Regierung hatte den Rektor freigestellt, weil er sich gegenüber seinem Vorgesetzten, Erziehungsdirektor Christian Amsler, inakzeptabel verhalten haben soll. Das Verhalten Schläpfers sei aus Sicht des Regierungsrates von einem Dienststellenleiter auf keinen Fall akzeptiert zu akzeptieren und habe eine weitere Zusammenarbeit auf der Grundlage von gegenseitigem Respekt und Vertrauen unmöglich gemacht, so die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung. So habe der damalige Rektor den Departementsvorsteher Christian Amsler unter anderem persönlich angegriffen, ihn mehrfach eines rechtswidrigen Verhaltens bezichtigt, dessen Autorität missachtet und ihn diskreditiert. Daraufhin war es zu der Kündigung gekommen, gegen die Schläpfer geklagt hatte.

Das Obergericht hatte in seinem 30-seitigen Urteil nun festgehalten, dass die Verhaltensweisen von Schläpfer schwere und wiederholte Pflichtverletzungen unter anderem gegenüber seinem direkten Vorgesetzten Regierungsrat darstellten, welche zudem geeignet waren, die Glaubwürdigkeit des Departementsvorstehers und des Regierungsrates zu beeinträchtigen sowie das Ansehen des Kantons zu beschädigen. 

Für das schwer pflichtwidrige Verhalten lägen keine Rechtfertigungsgründe vor. Damit lag gemäss Urteil des Obergerichts ein sachlicher Kündigungsgrund vor. Ebenso war die Kündigung verhältnismässig. Da die Kündigung überwiegend selbstverschuldet war, erhält der ehemalige Rektor weder eine Entschädigung noch eine Abfindung. Zudem hat er die Verfahrenskosten zu übernehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schläpfer enttäuscht über Gerichtsentscheid

Der ehemalige BBZ-Rektor Ernst Schläpfer ist enttäuscht, dass seine Beschwerde vom Schaffhauser Obergericht abgewiesen worden ist. Das sagte sein Anwalt Hans-Peter Sorg im Interview mit Radio Munot. Das Urteil sei formaljuristisch korrekt. Er bemängelt aber, dass das Obergericht bei einzelnen Entscheiden innerhalb des Urteils, welche auf der Kippe standen, jeweils für die Regierung entschied. Laut Sorg geht der Trend aktuell nicht in Richtung Weiterzug an das Bundesgericht. Der Entscheid liegt jedoch bei Schläpfer selbst. (rd/Radio Munot)

Regierungspräsident Martin Kessler kommentiert das Urteil gegenüber Radio Munot:

Ernst Schläpfers Anwalt, Hans-Peter Sorg, im Interview mit Radio Munot über das Urteil und das weitere Vorgehen:

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