Polnisches Paar schmuggelt Luxusuhren über den Zoll und muss 10'500 Franken zahlen

Lina Türkoglu-Schepler | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
«Der Beteiligte schob den Ärmel der Winterjacke zurück und präsentierte den Zöllnern das Schmuckstück im Wert von rund 13'700 Franken, dass er bereits an seinem Handgelenk trug», so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. Symbolbild: Pexels

Polnische Reisende versuchen zwei Luxusuhren und Bargeld im Gesamtwert von umgerechnet 65'000 Franken über den Zoll zu schmuggeln. Nun wurde ein Steuerstrafverfahren gegen sie eingeleitet.

Anfang Februar entdeckten Beamte am Zollübergang Bietingen zwei Luxusuhren im Gesamtwert von umgerechnet rund 55'000 Franken bei polnischen Reisenden aus der Schweiz. Zunächst fragte der Zollbeamte, ob die Reisenden Bargeld und anmeldepflichtige Waren mit sich führen. Umgerechnet 3 000 Franken Bargeld hätten er und seine Freundin dabei, so die Antwort des 37-jährigen Fahrers, sonst sei aber nichts zu verzollen.

Bei der anschließenden Kontrolle fiel den Zollbeamten ein Werbegeschenk in Form eines Parfüms einer Schweizer Luxusuhrenmarke ins Auge, das sich in der Seitenablage der Beifahrertür befand. Darauf angesprochen, gab der Fahrer zu, sich eine Uhr besagter Marke in der Schweiz gekauft zu haben.

Zwei Uhren in Wert von 55'00 Franken 

«Der Beteiligte schob den Ärmel der Winterjacke zurück und präsentierte den Zöllnern das Schmuckstück im Wert von rund 13'700 Franken, das er bereits an seinem Handgelenk trug», so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. «Als bei der weiteren Kontrolle eine zweite Garantiekarte gleichen Uhrenherstellers gefunden wurde, zeigte auch die Beifahrerin ihr, mit einer Uhr im Wert von rund 42'000 Franken geschmücktes Handgelenk.»

Im Laufe der Kontrolle entdeckten die Zöllner zudem Bargeld in Summe über 10'000 Franken, das ebenfalls hätte angemeldet werden müssen. Gegen beide Reisenden wurden Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Uhren eingeleitet, Einfuhrabgaben in Höhe von über 10'500 Franken wurden ebenfalls fällig. Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, die das Steuerstrafverfahren übernahm, muss das Pärchen zusätzlich rechnen.

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren