Ein luxuriöses Geschenk bringt einem Liebespärchen Ärger am Zoll – jetzt läuft ein Strafverfahren

Lina Türkoglu-Schepler | 
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Ein verlobtes Pärchen will über die Grenze bei Bietingen, ohne ihre teuren Geschenke zu verzollen. Nun wurde ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet.

Es sei nur ein Geschenk der künftigen Schwiegermama gewesen, sagten die zwei mutmasslichen Schmuggler. Allerdings war es viel zu teuer, um es ohne Verzollung über die Grenze zu transportieren.

Ende Dezember entdeckten Zollbeamte am Grenzübergang Bietingen zwei Luxusuhren im Gesamtwert von rund 71'000 Franken bei Reisenden aus der Schweiz. Dies teilt das Hauptzollamt Singen am Dienstag mit. 

Erst auf Nachfrage der Zollbeamten gaben der niederländische Fahrer an, zwei hochpreisige Markenuhren im Gesamtwert von rund 71'000 Franken aus der Schweiz mitzubringen. Die zukünftige Schwiegermutter hatte dem 29-Jährigen und seiner 26-jährigen Verlobten je eine Uhr in der Schweiz gekauft und geschenkt. Während die Uhr des jungen Mannes im Wert von 30'600 Franken noch verpackt in der Mittelkonsole des Autos lag, schmückte die Damenuhr im Wert von 40'500 Franken bereits das Handgelenk seiner Beifahrerin.

Steuerstrafverfahren eingeleitet

Da der Wert der beiden Uhren die Reisefreimenge um ein Vielfaches überschritt, wurden sie aufgefordert, die Uhren beim Zollamt Bietingen zu verzollen. Der junge Mann begab sich daraufhin in das Gebäude des Zollamts, verliess dieses aber bereits kurze Zeit später wieder, um die Reise fortzusetzen.

Da erfahrungsgemäss die Abfertigung in diesen Fällen länger dauert, wurde die Reisegesellschaft erneut angehalten und um die Verzollungsnachweise gebeten. Wie vermutet, hatte der junge Mann die Uhren nicht vorschriftsmässig angemeldet und die fälligen Abgaben gezahlt. Auf die Frage, warum trotz Aufforderung keine zollrechtliche Abfertigung vorgenommen wurde, erwiderte der Niederländer, dies zwar gewollt, sich nach kurzer Wartezeit aber für die Weiterfahrt ohne zollrechtliche Abfertigung entschieden zu haben.

Mit dieser Ausrede kam er aber nicht durch: Gegen die Besitzer der Uhren wurden daraufhin Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Uhren eingeleitet und die Einfuhrabgaben in Höhe von umgerechnet 13'000 Franken erhoben. Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, die das Steuerstrafverfahren übernahm, muss das Paar ebenfalls rechnen.

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