Insektenhotel in der Nachbarschaft

Schaffhauser Nachrichten | 
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Symbolbild: Pixabay

In der Serie «Recht im Alltag» klären wir Fragen, die im alltäglichen Leben auftauchen. Heute dreht sich das Thema um Insektenhotels.

Frage: Unsere Nachbarn über uns haben auf ihrem Balkon ein Insektenhotel aufgehängt. Jetzt schwirren verschiedene Insekten auch bei uns auf dem Sitzplatz herum, was uns sehr stört. Ich möchte mich gerne erkundigen, ob das erlaubt ist.

Antwort: Insektenhotels sind Nist- und Überwinterungshilfen für Insekten. Es ist erlaubt, solche aufzuhängen, es wird sogar von Umweltverbänden empfohlen. Ihre Nachbarn müssen aber auf andere Hausbewohner Rücksicht nehmen, sowohl nach Mietrecht (OR Art. 257f) als auch nach Nachbarschaftsrecht (ZGB 684). Sofern in solchen Insektenhotels geschützte Tiere wie Schmetterlinge oder Käfer nisten, muss man mit dem Standortwechsel vorsichtig sein. Das ist aber das Problem Ihrer Nachbarn. Diese müssen dafür sorgen, dass das Insektenhotel so steht, dass niemand belästigt wird. Ich empfehle Ihnen, mit den Nachbarn zu reden. Sollte das nichts nützen, können Sie den Hausbesitzer informieren. Dieser wird dann den Nachbarn eine Mahnung schicken. Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, besprechen Sie das Problem am besten mit der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer oder der Hausverwaltung. (R. H.)

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