Ferien planen - Arbeitgeber bestimmt
In unserer Serie «Recht im Alltag» gehen wir Ungewissheiten nach und versuchen Licht ins Dunkle zu bringen. Heute zum Thema: «Ferien planen - Arbeitgeber bestimmt».
Frage: In unserem Betrieb planen wir immer Anfang Jahr die Ferien. Ich habe mich ordnungsgemäss in den Zeitplan für die Sommerferien eingetragen. Ein Kollege möchte nun zur gleichen Zeit Urlaub, hat das aber später beantragt. Der Chef ist nun der Meinung, wir könnten nicht beide gleichzeitig verreisen und er hätte lieber, dass ich während der Zeit da sei. Das ist ja ein Kompliment, aber hat nicht derjenige den Vortritt, der sich zuerst eingetragen hat?
Antwort: Wenn es um den Zeitpunkt der Ferien geht, hat der Arbeitgeber das letzte Wort. Er sollte zwar auf die Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, aber nur, wenn dies mit den Interessen des Betriebes vereinbar ist (OR Art. 329 c). So gesehen, kommt es also nicht darauf an, wer sich zuerst in den Ferienkalender eingetragen hat. Wenn Ihr Chef Sie als kompetenten Mitarbeiter im Sommer beschäftigen will, müssen Sie das akzeptieren und, wie Sie richtig schreiben, als Kompliment betrachten. (R. H.)