Alltägliche Rechtsfragen

Schaffhauser Nachrichten | 
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Symbolbild: Pixabay

In unserer Serie «Recht im Alltag» gehen wir Ungewissheiten nach und versuchen Licht ins Dunkle zu bringen. Heute zum Thema: «Vor Veränderungen den Vermieter fragen».

Ende März werden wir umziehen. Nun haben wir vor Jahren im Kinderzimmer Einbauschränke installiert. Der Nachmieter würde diese gern übernehmen und sogar dafür bezahlen. Muss der Vermieter dazu seine Zustimmung geben, oder können wir das einfach unter uns abmachen? Den Vermieter haben wir übrigens vor dem Einbau der Schränke nicht gefragt.

Antwort: Wenn Sie als Mieter Veränderungen vorgenommen haben, ohne den Vermieter zu fragen, gilt im Prinzip OR Art. 267: Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Das bedeutet, Spannteppiche, Wandhaken, Schränke usw. sollten entfernt werden. Wenn aber der Nachmieter bestimmte Gegenstände übernehmen möchte, macht das natürlich keinen Sinn. Es wäre aber doch ratsam, den Vermieter einige Tage vor der Wohnungsabnahme darüber zu informieren. Es ist für Sie und die neuen Mieter notwendig, dass im Protokoll die übernommenen Gegenstände genannt werden. Falls der Vermieter wünscht, dass diese nach Ablauf der Mietdauer entfernt werden, sollte man auch dies im Protokoll erwähnen. Wenn Sie in der neuen Wohnung auch etwas Wesentliches verändern wollen, empfehle ich Ihnen, den Vermieter vorher zu fragen. (R. H.)

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