Kanton Thurgau will neu auch Freischaffenden aus Kulturbereich helfen

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Neu können im Kanton Thurgau nebst Kulturunternehmen und selbständigerwerbenden Kulturschaffenden auch Freischaffende aus dem Kulturbereich Ausfallentschädigung beantragen. Dies teilte das Kulturamt des Kantons Thurgau am Montagmorgen mit. Die Coronapandemie habe trotz der Lockerungsschritte seit dem 19. April 2021 nach wie vor schwerwiegende Auswirkungen auf den Kultursektor, wird in der Mitteilung als Grund genannt.

Neben der Neuerung gelten die bisherigen Unterstützungsmassnahmen weiterhin. So können Kulturunternehmen und selbständigerwerbende Kulturschaffende nach wie vor Ausfallentschädigung für durch die Coronapandemie entstandene Schäden beantragen.

Für selbständigerwerbende Kulturschaffende mit einem EO-Taggeld von unter 60 Franken besteht seit 1. Februar 2021 die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren zu wählen. Im vereinfachten Verfahren kann der Kanton Thurgau direkt und ohne Berücksichtigung weiterer staatlicher Covid-Ersatzleistungen eine Ausfallentschädigung ausrichten. (eku)

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