Ausfallentschädigung neu auch für Freischaffende im Kulturbereich möglich

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Der Kultursektor hat unter den Corona-Massnahmen besonders gelitten. Bild: Melanie Duchene

Bundesrat und Parlament haben entschieden, die durch die Corona-Massnahmen angeschlagene Kulturbranche stärker zu unterstützen. Unter anderem wird die Unterstützung auf Freischaffende ausgeweitet.

Gute Neuigkeiten für die Kulturbranche. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von heute Mittwoch entschieden, den Kulturbereich stärker zu unterstützen. So sollen Kulturschaffende rückwirkend Ausfallentschädigungen ab dem 1. November 2020 erhalten. Ihre Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Für Kulturunternehmen ist dies bereits der Fall.

Diese Unterstützung wird zudem auf die Freischaffenden ausgedehnt. Im Kulturbereich tätige Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und häufig wechselnden Arbeitgebern sollen somit neu ebenfalls eine Ausfallentschädigung beantragen können.

Nothilfe-Voraussetzungen gelockert

Auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden gelockert. Die Vermögensgrenze wird von 45'000 auf 60'000 Franken erhöht. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze um 20'000 statt wie bisher um 15'000 Franken angehoben. Ferner wird nur das frei verfügbare Vermögen (Liegenschaften sind davon ausgenommen) für die Beurteilung der Gesuche einbezogen.

Suisseculture Sociale und die Kantone können den Gesuchstellenden einen Vorschuss gewähren, um die Liquidität sicherzustellen, wenn 30 Tage nach der Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt. Seit Beginn der Pandemie wird der Kulturbereich zusätzlich zu den Unterstützungen für die Gesamtwirtschaft mit spezifischen Massnahmen unterstützt. Kulturunternehmen und Kulturschaffende können Ausfallentschädigungen beantragen, die bis zu 80 Prozent ihrer Verluste decken und zur einen Hälfte vom Bund und zur anderen von den Kantonen finanziert werden. Solche Entschädigungen erhalten auch im Laienbereich aktive Kulturvereine.

Kulturschaffende können zudem Nothilfe zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beantragen. 2020 hat der Bund für diese Unterstützungsmassnahmen 280 Millionen Franken aufgewendet. 2021 wurden bisher 130 Millionen Franken bereitgestellt.

Die Änderung der Covid-19-Kulturverordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft. (eku)

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Kommentare (1)

Boris Kerzenmacher Do 01.04.2021 - 09:50

Währen einer Pandemie zu reisen ist so ziemlich das asozialste, das man tun kann. Hundertausende Menschen sterben und diese Leute treiben das voran und denken nur an sich.

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