Zertifikat soll bleiben, der Zugang aber erleichtert werden

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In seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat beschlossen, den Zugang zum Covid-Zertifikat in gewissen Fällen zu erleichtern. Diesen Vorschlag hat die Landesregierung nun zur Konsultation geschickt.

Das Covid-Zertifikat wird wie erwartet doch nicht in den frühzeitigen Ruhestand geschickt. Das Ende der Herbstferien, die bevorstehende kühlere Jahreszeit, stagnierende Fallzahlen, die Deltavariante sowie eine relativ tiefe Immunisierung sind die Gründe, warum die Landesregierung nach wie vor am Zertifikat festhalten möchte. Eine allfällige Lockerung könne erwartet werden, wenn keine Überlastung der Spitäler droht  – unabhängig von der Durchimpfungsrate. Allerdings hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Zugang zum Zertifikat für mehrere Personengruppen zu erleichtern.

Zugang zum Zertifikat mit Antikörpertest

Wer genesen ist, hat Anrecht auf ein Covid-Zertifikat – allerdings nur, wenn die durchgemachte Erkrankung mit einem positiven PCR-Test belegt werden kann. Künftig sollen Zertifikate auch für Personen ausgestellt werden, die einen aktuellen positiven Antikörpertest (serologischer Test) vorlegen können, so der Vorschlag des Bundesrats. Dieser Test ist kostenpflichtig. Die Gültigkeitsdauer für das Zertifikat soll auf 90 Tage beschränkt werden.

Zudem soll die Gültigkeitsdauer aller bislang ausgestellten Zertifikate für Genesene von 180 auf 365 Tage verdoppelt werden. Gemäss den aktuell vorliegenden Daten sei eine ausreichende Schutzwirkung vor schwerer Erkrankung oder Spitaleinweisung gewährleistet. Da in der EU Zertifikate für Genesene mit wenigen Ausnahmen nur 180 Tage gültig sind, ist auch das verlängerte Zertifikat nur für den Gebrauch in der Schweiz vorgesehen.

Wer sich nicht impfen oder testen lassen kann, soll leichter ans Zertifikat kommen

Eine Person, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen kann, hat bereits heute Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen, für die ein Zertifikat benötigt wird. Künftig möchte der Bundesrat diesen Personen ein maschinenlesbares Schweizer Covid-Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ausstellen.

Neue Regelungen für Touristen

Aktuell erhalten nur Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem von Swissmedic oder der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz und in der EU gültig ist. Zur Unterstützung von Wirtschaft und Tourismus sollen künftig auch alle Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem nur von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, Zugang zum Schweizer Zertifikat erhalten. Aktuell betrifft dies die Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Die Gültigkeitsdauer soll auf 30 Tage beschränkt werden, und das Zertifikat soll nur in der Schweiz gültig sein.

Die Vorschläge schickt der Bundesrat nun bis am 26. Oktober in Konsultation. Der Entscheid wird am 3. November gefällt. (bic)

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