Erstes Urteil im Fall des Schaffhauser «Sugar-Daddy-Ring»

Lina Türkoglu-Schepler | 
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Mittlerweile wurde dem Zürcher Freier der Prozess gemacht. Das Urteil: 16 Monate Knast – allerdings auf Bewährung. Symbolbild: Pexels

Ein Schaffhauser hat Minderjährige jahrelang für Sex ausgebeutet. Nun ist im Fall des «Sugar-Daddy-Ring» ein erstes Urteil erfolgt.

Ein Mann aus dem Kanton Schaffhausen hat jahrelang einen Sugardaddy-Ring mit mindestens sechs minderjährigen Mädchen betrieben. Gegen ihn und seine Komplizen laufen mehrere Gerichtsverfahren im Kanton Schaffhausen und im Kanton Zürich. Der Schaffhauser befindet sich auf freiem Fuss. 

Ein Freier aus Zürich hatte sich im April 2021 mit einem damals 14-jährigen Mädchen aus dem Sugar-Daddy-Ring getroffen. Nun musste er sich vor Gericht verantworten, wie der «Blick» am Freitag berichtete. Das Urteil lautet: 16 Monate Gefängnisstrafe auf Bewährung. Die Geschädigte erhält 3000 Franken. 

Der Zürcher führte sie in sein Zimmer, in dem das Mädchen ein schwarzes Gestell mit Dildos, Peitschen und Fesseln vorfand. Er schlug die Minderjährige und würgte sie.

Sie weinte und sagte dem Freier, dass sie gehen wolle. Dies verweigerte der damals 32-Jährige. Bei der Geschädigten wurde später eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, sie ist bis heute in Therapie.

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