Zugang zu Covid-Zertifikat wird erleichtert

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Der Bundesrat will den Zugang zum Covid-Zertifikat vereinfachen. Bild: Loris Vetter

Das bereits Angekündigte ist nun beschlossene Sache: Der Bundesrat will den Zugang zum Covid-Zertifikat vereinfachen. Dies teilte er am Mittwochmittag nach seiner Sitzung mit. Mit dem sogenannten «Schweizer Covid-Zertifikats» kann die Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats für genesene Personen im Inland auf 12 Monate verlängert werden. Zudem können auch Personen mit einem aktuellen positiven Antikörper-Test (serologischer Test) ein Schweizer Zertifikat erhalten. Dieses ist 90 Tage und nur in der Schweiz gültig.

Übernahme der Testkosten für Erstgeimpfte

Unter anderem sollen die Testkosten für Erstgeimpfte auch nach Ende November während sechs Wochen nach der Erstimpfung vom Bund übernommen werden. Die Kostenübernahme war ursprünglich auf Ende November befristet. Damit nimmt der Bundesrat ein Anliegen der nationalrätlichen Gesundheitskommission auf. Der Antikörpertest muss jedoch selbst getragen werden. Die Anpassung tritt am 16. November in Kraft und gilt vorderhand nur in der Schweiz und für die Rückreise in die Schweiz. Auf europäischer Stufe gilt mit wenigen Ausnahmen weiterhin eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen.

Zugang zu Zertifikaten erleichtert

Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, erhalten bereits heute ein ärztlich ausgestelltes Attest und damit Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Ab Mitte Dezember 2021 erhalten sie auf Antrag ein Schweizer Covid-Zertifikat, das 365 Tage gültig ist.

Aktuell erhalten Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem von Swissmedic oder der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz und in der EU gültig ist. Ab Ende November 2021 erhalten jene Touristinnen und Touristen Zugang zu einem Schweizer Zertifikat, die mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Aktuell betrifft dies die Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Die Gültigkeitsdauer ist auf 30 Tage beschränkt. Das Zertifikat ist nur in der Schweiz gültig.

Nasale Abstriche nicht mehr gültig

Um ein zuverlässiges Testresultat zu erhalten, ist die Qualität der Probe entscheidend. Da die Qualität der Proben von nasalen Abstrichen ungenügend ist, sollen solche Tests nicht mehr zu einem Covid-Zertifikat führen. Zugelassen sind nur Antigen-Schnelltest mit einem Nasen-Rachen-Abstrich. Damit wird die Zuverlässigkeit des Resultats erhöht und das Risiko gesenkt, dass infizierte Personen aufgrund eines falsch negativen Testergebnisses ein Zertifikat erhalten.

Tarifanpassung für Schnelltests

Der Bundesrat hat im Weiteren die Kostenübernahme für die Antigen-Schnelltests durch den Bund angepasst und von aktuell 47 Franken auf maximal 36 Franken gesenkt. Dem Bund darf weiterhin maximal der Betrag verrechnet werden, der der selbstzahlenden Person in Rechnung gestellt wird. Damit kosten die Antigen-Schnelltests neu maximal gleich viel wie die neu verfügbaren und qualitativ besseren gepoolten Speichel-PCR-Tests für Einzelpersonen.

Auffrischimpfungen kostenlos

Der Bundesrat hat im Weiteren Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Epidemienverordnung zugestimmt. Damit können die Kosten der Covid-19-Auffrischimpfung – wie bereits die Erst- und Zweitimpfungen – von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und dem Bund übernommen werden, sofern sie gemäss Impf-Empfehlung erfolgen. (eku)

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