Sust-Bericht: So sieht das Wrack der abgestürzten JU-52 aus

Alexa Scherrer | 
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Die Untersuchung zur Ursache des Absturzes der JU-52 in den Bündner Bergen, auf der das «Hülse»-Logo prangte, ergab keine Hinweise auf technisches Versagen. Trotzdem darf die Ju-Air vorerst nicht mehr abheben.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl hat per sofort ein vorläufiges Flugverbot für die beiden in Dübendorf stationierten Ju-52 der Ju-Air ausgesprochen. Die Untersuchung des Wracks der am 4. August 2018 abgestürzten Ju-52 durch die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust ergab schwerwiegende Strukturschäden in Form von Rissen und Korrosion am Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugflügels, und weiteren Teilen des Flugzeuges. Diese Schäden blieben bei normalen Inspektionen und Wartungsarbeiten verborgen und konnten erst anhand der Trümmerteile festgestellt werden. Die Schäden stehen aber nach heutigem Kenntnisstand in keinem Zusammenhang mit dem Absturz. Die technischen Untersuchungen bei der Sust sind noch nicht abgeschlossen.

Da die beiden in Dübendorf stationierten Ju-52 HB-HOP und HB-HOS sowohl altersmässig wie von den Betriebsstunden her der verunglückten Maschine entsprechen, muss dennoch sichergestellt sein, dass beide Maschinen diese Schäden nicht aufweisen. Bis dieser Nachweis erbracht ist, beziehungsweise allfällige Schäden behoben sind, dürfen diese beiden Ju-52 vorläufig nicht mehr geflogen werden.

«Hülse»-Logo auf dem abgestürzten Flugzeug

Beim Flugzeugabsturz in Graubünden starben an jenem Samstag im August 20 Passagiere. Auf der abgestürzten Ju-52 prangte das «Hülse»-Logo der Brauerei Falken. Die Brauerei ist seit fast zehn Jahren mit der Ju-Air verbunden. 2009 ging die erste Ju-52 mit Falken-Bemalung in die Luft, damals noch mit dem Falken-Logo. Wie Falken-CEO Markus Höfler im August auf Anfrage der SN sagte, sei er selbst sicher schon 10 bis 15 Mal mitgeflogen und zu der Ju-Air und ihren Betreibern pflege er eine enge und gute Beziehung. Die abgestürzte Maschine hatte Ende 2017 die neue «Hülse»-Beschriftung erhalten. Falken hatte sogar einen Imagefilm mit dem «Hülse»-Flugzeug drehen lassen, nach dem Absturz wurde er aber umgehend entfernt. 

Nach dem Absturz hatte die Fluggesellschaft am 17. August den Flugbetrieb mit den beiden verbleibenden Maschinen des gleichen Typs wiederaufgenommen. Da zu diesem Zeitpunkt keine Hinweise auf generelle technische Mängel vorlagen, hatte das Bazl die Wiederaufnahme des Flugbetriebes «unter Einhaltung vorsorglicher Massnahmen bewilligt», wie es heute in einer Mitteilung des Bazl heisst. Dazu gehörte auch, dass das Bazl bei neuen Erkenntnissen aus den laufenden Sicherheitsuntersuchungen ein Flugverbot aussprechen würde. 

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