Vogelgrippe-Massnahmen teilweise aufgehoben

Schaffhauser Nachrichten | 
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Gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen haben sich die Schutzmassnahmen rund um den Geflügelbetrieb in Hüntwangen bewährt. Symbolbild: Pixabay

Die Vogelgrippe tauchte vergangenen Herbst wieder in der Region auf. Nach einem Ausbruch der hochansteckenden Aviären Influenza in einem Hüntwanger Hobby-Geflügelhalterbetrieb hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeinsam mit den Kantonen am 27. November Schutzmassnahmen ergriffen. Nun werden die strengsten Auflagen in den Gemeinden rund um den Seuchenbetrieb per 27. Dezember aufgehoben, teilt das BLV mit. Der Transport von Eiern oder Geflügel ist wieder ohne Vorbehalt möglich. Die Einschränkungen galten rund zehn Kilometer um den Seuchenbetrieb. Sie betrafen Gemeinden in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen.

Die ergriffenen Schutzmassnahmen haben sich bewährt, stellt das BLV in einer Medienmitteilung fest. «Die Seuche hat sich rund um den betroffenen Geflügelbetrieb nicht ausgebreitet.»

Allerdings bleiben andere Massnahmen weiterhin geltend. Der Grund: In den umliegenden Ländern breitet sich die Vogelgrippe weiter aus. Migrierende Wildvögel können sie jederzeit wieder in die Schweiz einschleppen. Deshalb bleiben zusätzliche vorbeugende Massnahmen bis Ende Januar 2022 bestehen. 

Sie gelten für die Uferstreifen im Abstand von einem beziehungsweise drei Kilometern entlang der grossen Gewässer des Mittellandes. In diesen sogenannte Kontroll- und Beobachtungsgebieten dürfen Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie. Damit wird der Kontakt mit Wildvögeln und damit die Übertragung der Seuche vermieden. Gänse oder Laufvögel sind zudem von Hühnern getrennt zu halten. (bic)

Keine Gefahr für den Menschen

Nach heutigem Wissensstand ist der Virusstamm nicht auf Menschen übertragbar. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.

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