Vogelgrippe-Massnahmen werden verlängert

Schaffhauser Nachrichten | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
Bei engem Kontakt mit infizierten Tieren kann eine Übertragung auf den Menschen nicht ausgeschlossen werden. Bild: Pexels

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verlängert in Absprache mit den kantonalen Veterinärdiensten die Massnahmen in den Kontroll- und Überwachungsgebieten bis am 15. März 2022. Dies hat das BLV am Freitagmorgen in einer Medienmitteilung bekannt gegeben. Bund und Kantone hatten diese im November 2021 um die grossen Gewässer des Mittellandes eingerichtet, nachdem sie das Virus in einem Betrieb im Kanton Zürich nachgewiesen hatten.

Nur unter Auflagen ins Freie

Nun haben die Experten des BLV die Situation in Europa neu beurteilt und aufgrund von Erfahrungen der letzten Seuchenzüge das Risiko einer Einschleppung weiterhin als gross eingeschätzt. Deshalb haben sie entschieden, die Massnahmen noch nicht zu lockern.

Wie das BLV weiter schreibt, darf Geflügel in den Kontrollgebieten von einem Kilometer um die Gewässer nur unter Auflagen ins Freie. Gänse oder Laufvögel sind zudem von Hühnern getrennt zu halten. In den Beobachtungsgebieten müssen verdächtige Symptome bei den Tieren sofort dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden.

Europaweite Ausbreitung

In Europa breitet sich die Vogelgrippe weiter aus und tritt gegenwärtig in fast allen Ländern Europas auf. In Deutschland kommen die meisten Fälle im Nordosten des Landes, vereinzelt aber auch in Baden-Württemberg und Bayern vor. Die deutschen Veterinärbehörden haben das Virus im Januar rund vierzig Kilometer von Schaffhausen entfernt bei einem Mäusebussard nachgewiesen.

Für den Menschen besteht gemäss Mitteilung kaum eine Gefahr einer Ansteckung mit dem Virus, bei engem Kontakt mit infizierten Tieren kann eine Übertragung aber nicht ausgeschlossen werden. Das Amt rät Personen, die Kadaver von Wildvögeln finden, diese nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut melden. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern sei unbedenklich. (eku)

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren