Neue Vogelgrippe-Massnahmen in Schaffhausen

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Die verfügten Vogelgrippe-Massnahmen gelten für Bargen, Beggingen, Gächlingen, Hallau, Hemmental, Merishausen, Oberhallau, Siblingen und Schleitheim. Bild: Melanie Duchene

In zahlreichen deutschen Geflügelhaltungen wurde das Vogelgrippe-Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Rund um die Seuchenbetriebe haben die deutschen Behörden Schutz- und Überwachungszonen definiert – darin befindet sich zum Teil auch der Kanton Schaffhausen. Nun hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorbeugende Massnahmen verfügt, die unter anderem auch in Teilen des Kantons Schaffhausen per 10. April gelten. Damit soll eine allfällige Ausbreitung des Virus verhindert werden.

Folgende Massnahmen gelten bis mindestens am 30. April 2021 für Geflügelhaltende in Bargen, Beggingen, Gächlingen, Hallau, Hemmental, Merishausen, Oberhallau, Siblingen und Schleitheim:

  • Hausgeflügel darf nicht in eine andere Stallung verstellt werden.
  • Märkte und Veranstaltungen mit Geflügel sind verboten.
  • Mist von Geflügel darf nicht aus dem betroffenen Gebiet transportiert und insbesondere nicht nach Deutschland ausgeführt werden.
  • Eine Bewilligung des Kantonstierarztes ist nötig, wenn Tiere zum Schlachthof transportiert oder Tiere aus- oder eingestallt werden sollen.
  • Auffällige Häufungen von krankem oder verstorbenem Geflügel müssen dem Veterinäramt gemeldet werden.

Zudem empfehlt das BLV, in den betroffenen Gebieten den Auslauf von Geflügel auf den Aussenklimabereich zu beschränken. Des Weiteren hat das BLV eine weitere vorbeugende Massnahme für die gesamte Schweiz verfügt: Der Export von lebendem Geflügel, Geflügelfleisch, Eiern sowie tierischen Nebenprodukten von Geflügeln aus der Schweiz ist bis am 18. April 2021 untersagt. (bic)

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