Vogelgrippefall in Schaffhausen

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Der tote Vogel wurde beim Kraftwerk gefunden. Bild: Melanie Duchene

Am 10. März 2022 wurde bei Schaffhausen bei einer toten Möwe die Vogelgrippe nachgewiesen. Zudem wurde ein weiterer toter Graureiher im Pelikangehege des Tierparks Bern positiv auf Aviäre Influenza getestet. Das teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Medienmitteilung mit.

Aus diesem Grund werden die Schutzmassnahmen, welche seit November 2021 entlang der grossen Gewässer der Schweiz gelten, bis Ende März verlängert. Zwar sei der Höhepunkt der Vogelgrippe in der ersten Januarwoche erreicht worden, unterdessen sinken die Fallzahlen, dennoch grassiere die Seuche immer noch in weiten Teilen Europas.

Entlang der grossen Gewässer des Mittellandes sowie entlang der Aare gelten weiterhin Kontroll- und Beobachtungsgebiete. In den einen Kilometer breiten Kontrollgebieten muss verhindert werden, dass Hausgeflügel in Kontakt mit Wildvögeln kommt. Deshalb gelten folgende Regeln:

  • Die Tiere dürfen nur in solchen Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
  • Kann der Aussenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Aussenklimabereich zu halten.
  • Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt werden und Überkleidung angezogen werden. Die Hände sollten regelmässig desinfiziert werden.
  • Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.

In den Beobachtungsgebieten mit einer Breite von drei Kilometern soll der Gesundheitszustand des Geflügels genau beobachtet werden. Wenn mehrere Hühner erkranken oder sterben, muss dies dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. (rd)
 

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