«Ich steckte ihn ein wie jeden anderen Akku»

Darina Schweizer  | 
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Kleiner Akku, schwerwiegende Folgen: Beim unbeaufsichtigten Aufladen von M. V.s und C. V.s Modellauto entzündete sich dessen Akku und verursachte Ende 2015 einen Grossbrand in der Steckborner Altstadt. BILD EDITH FRITSCHI

Gestern begann am Bezirksgericht Frauenfeld der Prozess gegen das Ehepaar, das Ende 2015 den Steckborner Altstadtbrand verursacht hatte.

«Ich sage es jetzt noch ein letztes Mal. Ich wusste nichts von dieser ­Gefahr», sagt M. V. am Montagmorgen im Bezirksgericht Frauenfeld. Der gebürtige Niederländer – ein muskulöser 48-Jähriger, braun gebrannt von seiner Arbeit im Gartenbau – stand gestern zusammen mit seiner deutschen Frau C. V. vor Gericht. Die beiden hatten sich im Fall des Steckborner Grossbrandes vom 21. Dezember 2015 wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu verantworten. Der Auslöser: ein entzündeter Akku eines Modellautos. Dass dieser in Flammen aufgehen könne und man ihn stets hätte beaufsichtigen müssen, habe er nicht gewusst, beteuert M. V. immer und immer wieder. Deshalb habe er auch die Folgen nicht absehen können. Folgen, durch die 30 Bewohner von heute auf morgen ihr Zuhause verloren. Folgen, gegen die rund 200 Feuerwehrleute ganze drei Tage lang ankämpften. Folgen, die schweizweit die Schlagzeilen beherrschten. Doch erst der Reihe nach.

«Es gab keine Gebrauchsanweisung»

Es ist der 18. Dezember 2015, wenige Tage vor dem grossen Feuer. M. V. erhält von seinem Freund R. W. ein Modellauto geschenkt – als Wiedergutmachung für eine länger bestehende Geldschuld. Das Modellauto habe durch seinen leistungsstarken Motor «enorme Power» und könne «jeden Untergrund befahren», so wird es im Internet angepriesen. Ausserdem sei es in der Lage, über 100 Kilometer pro Stunde zu fahren, sagt Daniel Jung, Rechtsanwalt der 20-köpfigen Privatklägerschaft. Für eine solche Leistung braucht es auch einen starken Akku. R. W. drückt M. V. einen solchen laut eigenen Angaben in die Hände und möchte ihm zusätzlich die Gebrauchsanweisung übergeben. Doch M. V. habe diese abgelehnt. Genau an dieser Stelle widersprechen sich R. W. und M. V. «Von einer Gebrauchsanweisung war nie die Rede. Deshalb konnte ich mich auch nicht weigern, sie entgegenzunehmen. Es existierte keine», behauptet der Angeklagte. Seine Frau stimmt ihm zu. Bei der Übergabe des Modellautos sei keine Anweisung dabei gewesen, sagt sie. Lediglich eine vergilbte Quittung habe in der Plastiktasche gelegen. Diese stellte M. V. mitsamt Ladegerät und Ersatzakku vor die Haustür der Familie an der Kirchgasse 2. Dort steht sie zwei Tage lang, ohne dass etwas passiert.

Am 20. Dezember 2015 nimmt M. V. das Modellauto aus der Tasche und führt mit seiner Stieftochter J. P. eine Testfahrt durch. Die beiden verbringen einen unterhaltsamen Tag, die Zeit vergeht wie im Fluge, doch irgendwann sind beide Akkus leer gefahren. Gegen 21.20 Uhr steckt M. V. deshalb einen davon in der Küche in die Steckdose. Er platziert ihn auf einer Arbeitsfläche aus Keramik neben dem nicht am Strom angeschlossenen Modellauto. Dann sei er mit dem Familienhund spazieren gegangen – sagt zumindest seine Frau C. V. Er selbst könne sich nicht mehr im Detail erinnern, es sei ja auch schon drei Jahre her, sagt er. «Ich weiss nur, dass ich ihn liegengelassen habe», so M. V. Das Liegenlassen alleine hätte vermutlich noch nicht zum Grossbrand geführt. Doch auf dieses folgte eine ganze Reihe von Fehlern, die letztlich in einem brennenden Inferno endeten.

Hund rettet Menschenleben

Der erste geschah wenige Stunden später, als C. V. nach ihrem Arbeitstag nach Hause kommt. Genervt vom Chaos ihres Mannes in der Küche steckt die 47-Jährige das ­Modellauto aus, trägt es in ihr Ankleidezimmer und stellt es dort auf den Laminatboden, um es erneut einzustecken. Als M. V. nach Hause kommt, lassen die beiden den Abend bei einem Glas Rotwein gemütlich ausklingen. Keiner von beiden ahnt, dass in wenigen Stunden nichts mehr so sein wird, wie es einmal war. Gegen 22.30 Uhr macht sich das Ehepaar auf den Weg ins Bett. Als M. V. am Modellauto im Ankleidezimmer vorbeigeht, beachtet er dieses zwar kurz, denkt sich jedoch nichts dabei und geht schlafen. Nebenan schliesst auch C. V.s Stieftochter J. P. sorglos die Augen, genauso wie zahlreiche andere Nachbarn um diese Zeit. Während sich der Akku des Modellautos einige Zimmer weiter scheinbar einwandfrei auflädt. Scheinbar.

«Die Aussage von M. V., er habe davon nichts gewusst, ist eine faule Ausrede.»

Daniel Jung, Rechtsanwalt , Privatklägerschaft

Vier Stunden später, es ist 02.24 Uhr. J. P.s Hund bellt plötzlich los. Die junge Frau schreckt aus dem Schlaf. Dann riecht sie es: Rauch. Überall Rauch. Sie rennt zu ihren Eltern und weckt sie. Die Familie verständigt sofort Feuerwehr und Polizei. Als sie aus dem Zimmerfenster evakuiert werden, ahnt keiner der drei, welche verheerenden Folgen der Brand haben wird. Und dass sie dafür verantwortlich sind. «Wir gingen davon aus, dass das Feuer in der Wohnung unter uns entstanden war», sagt C. V. «Wir hätten nie an den Akku gedacht.» Erst im Spital habe man sie darüber informiert, welcher immense Schaden entstanden sei. Und noch einen Schock gab es zu verdauen: Der Familienhund überlebte das Feuer nicht. Er, der J. P. im letzten Moment geweckt und so mehrere Menschenleben gerettet hatte.

«Unsorgfältig und sorglos»

Den Brand nicht überstanden hatten auch die Häuser an der Seestrasse 101 und 103 sowie das Haus, in welchem sich die Wohnung von M. V. und C. V. befand. Sie wurden komplett zerstört. Auch die Gebäude an der Kirchgasse 4 und Seestrasse 105 wurden stark beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von 12 Millionen Franken. Ein erstes Haus war diesen März wieder einzugsbereit. «Sieben Parteien der Privatklägerschaft hatten jedoch keine Hausratversicherung abgeschlossen», sagt Rechtsanwalt Daniel Jung. «Sie mussten all ihre persönlichen Gegenstände den Flammen opfern und bleiben jetzt auf ihrem Trümmerhaufen sitzen.»

Aus Jungs Sicht wäre diese Tragödie vorherseh- und vermeidbar gewesen. Immer wieder werde in den Medien berichtet, welche Gefahren von Lithium-Polymer-Akkus wie demjenigen des Modellautos ausgingen. Er verweist auf Artikel von «K-Tipp» und «20 Minuten», die wenige Jahre vor dem Steckborner Altstadtbrand erschienen waren. «Das ist in aller Munde und jedem Kind bekannt. Die Aussage von M. V., er habe davon nichts gewusst, ist eine faule Ausrede», so Jung. «Genauso unverständlich ist C. V.s Bemerkung, sie habe schon von explodierenden Samsung-Akkus gehört, interessiere sich aber nicht für solche elektronischen Geräte. Gerade bei ­einem neuen Gerät hätte man sich informieren müssen. Es befand sich sogar auf dem Akku ein Sicherheitshinweis», fügt er an. Diesen nicht zu beachten, sei «unsorgfältig und sorglos».

Fahrlässigkeit ist erfüllt

M. V. entgegnet, er habe diesen Hinweis nicht lesen können, da es keine niederländische Übersetzung gab. «Sie hätten Ihre Frau bitten können, den Text zu übersetzen. Das Wichtigste aber: Sie hätten den Akku in einer Altbau-Wohnung nie unbeaufsichtigt und ungeschützt aufladen dürfen. Und Sie hätten sofort reagieren sollen, als sie sahen, dass Ihre Frau ihn auf den brennbaren Laminatboden legte. Für mich ist das eine mehrfache Verletzung der Sorgfaltspflicht», sagt Marcel Strehler, ein weiterer Rechtsanwalt der Privatklägerschaft. Staatsanwalt Patrick Müller stimmt ihm zu. Es sei ganz klar «pflichtwidriges Verhalten». Die beiden hätten bei «pflichtgemässer Aufmerksamkeit» wissen müssen, dass sie einen Zustand schaffen, der andere schädigen könnte. «Das ist kein Spielzeug», betont er. Fahrlässigkeit ist gemäss Müller bei beiden Beschuldigten erfüllt: Bei M. V. durch Unterlassung und bei C. V. durch ­aktives Tun. Deshalb beantragt er, M. V. mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken und einer Busse von 600 Franken sowie C. V. mit einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 30 Franken und ­einer Busse von 300 Franken zu bestrafen. Die Verfahrenskosten von 4122.95 Franken seien beiden aufzuerlegen.

Das beschuldigte Ehepaar bleibt kurz vor Ende des ersten Verhandlungstages bei seiner Aussage. «Von der Gefahr dieser Akkus hatte ich keine Ahnung», sagt C. V. «Ich steckte ihn ein wie jeden anderen Akku. Zum Beispiel den meines Handys», so ihr 48-jähriger Mann. Marcel Strehler schüttelt den Kopf. «Das kann man nicht vergleichen», entgegnet er und nimmt einen entsprechenden Akku als Anschauungsmaterial hervor. Sie seien viel grösser und hätten auffällig leuchtende Farben, um auf ihre Gefahr hinzuweisen. «Es tut mir leid. Aber das wussten wir nicht», wiederholt C. V. ihre Aussage. Heute Morgen wurde d die Verhandlung des Steckborner Altstadtbrandes weitergeführt. Dann kam auch die Verteidigung von M. V. und C. V. zu Wort. Heute Abend fällt das ­Gericht sein Urteil.

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