Gestaltungsrichtpläne in Quartierschutzgebieten sollen überarbeitet werden

Schaffhauser Nachrichten | 
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Im Zuge der Teilrevision von Bauordnung und Zonenplan hat der Stadtrat beschlossen, die Gestaltungsrichtpläne für die Quartierschutzgebiete der Stadt zu überarbeiten. In diesen Gebieten gelten gemäss der Bauordnung der Stadt Schaffhausen erhöhte gestalterische Anforderungen, die bereits heute in Richtplänen und Richtlinien konkretisiert werden. Mit der Teilrevision soll ein angemessener Gestaltungsspielraum für zeitgemässe Bedürfnisse der Grundeigentümer geschaffen werden, schreibt die Stadt Schaffhausen in einer Mitteilung.

Siedlungen sollen sich moderat und quartierverträglich entwickeln können. Auf Grundlage der bestehenden Richtlinien werden die Gestaltungsrichtpläne unter der Federführung der Stadtplanung übererarbeitet. Die bereits als Pilotprojekt durch den Stadtrat festgesetzte Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinien zum Quartierschutzgebiet Engehalde dient der Stadtplanung als Orientierung.

Die Arbeiten werden in eine westliche und östliche Etappe eingeteilt. Erstere soll Anfang 2023 abgeschlossen sein. Anschliessend wird die zweite Etappe in Angriff genommen. Um die bestehenden Qualitäten der Quartierschutzgebiete angemessen berücksichtigen zu können, finden Begehungen vor Ort statt. (r.)

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