Gestaltungsrichtplan für das Quartierschutzgebiet Engehalde überarbeitet

Der Stadtrat hat für das Quartierschutzgebiet Engehalde einen überarbeiteten Gestaltungsrichtplan erlassen. Das teilte er in einer Medienmitteilung mit. Damit sollen die quartiertypischen Schutz- und Entwicklungsziele an die heutigen Begebenheiten angepasst werden. Mit den überarbeiteten Richtlinien wird definiert, wie Anbauten an die Haustypen möglich sind und es werden Vorgaben zur Gestaltung von Dachaufbauten und Dachflächenfenstern gemacht. Auf sämtlichen Grundstücken sind neu Bereiche für Parkierungsmöglichkeiten ausgewiesen worden und neu Kleinbauten zulässig. Eine seit der Erstellung der Siedlung bestehende Baubeschränkung für Nebengebäude soll aufgehoben werden.
Die Siedlung Engehalde ist eine sozialgeschichtlich wichtige Genossenschaftssiedlung, welche während des 2. Weltkrieges erbaut wurde. Sie ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) als Teil des Ortsbildes der Stadt Schaffhausen aufgeführt, das zu erhalten sei.
In Quartierschutzgebieten gelten gemäss der Bauordnung der Stadt Schaffhausen erhöhte gestalterische Anforderungen, die in Richtplänen und Richtlinien festgehalten werden. Die Stadt Schaffhausen weist insgesamt 22 Quartierschutzgebiete aus, die sich auf das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung stützen. Die Überarbeitung der bestehenden Gestaltungsrichtlinien des Quartierschutzgebietes Engehalde soll der Stadtplanung als Vorbild für die Überarbeitung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele der übrigen 21 Quartierschutzgebiete dienen. (rd)