Duraduct: Stadt verzichtet auf Weiterzug ans Bundesgericht

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Über das Mühlental ist eine Fussgänger- und Velobrücke geplant. Archivbild: Flavia Grossenbacher

Im Falle des Obergerichts-Entscheids zum Duraduct verzichtet die Stadt Schaffhausen auf weitere Rechtsmittel und einen Weiterzug ans Bundesgericht. Das teilte sie in einer Medienmitteilung mit. Im nächsten Schritt will der Grosse Stadtrat gemäss Anweisung des Obergerichts über das weitere Vorgehen entscheiden.

Der Grosse Stadtrat hatte am 28. November 2017 für die Ausarbeitung einer Studie/Vorprojekt zum «Duraduct» einen Kredit von 200'000 Franken gutgeheissen. Dieser war im Budget 2018 enthalten. Am 19. Mai 2020 stimmte der Grosse Stadtrat der Vorlage des Stadtrats «Duraduct mit Lift» zu und bewilligte einen darin enthaltenen Planungskredit in Höhe von 680'000 Franken. Die SVP legte dagegen Beschwerde ein. Sie war der Meinung, dass der Gesamtbetrag des Planungskredits die Finanzkompetenzen des städtischen Parlaments überschreite. Bereits bei der Abstimmung vom 19. Mai 2020 war die SVP mit einem Antrag von SVP-Grossstadtrat Hermann Schlatter (SVP) für ein fakultatives Referendum mit 18 zu 14 Stimmen abgelehnt.

Der Regierungsrat wies die Beschwerde mit Beschluss vom 9. Juni 2020 ab. Laut der Medienmitteilung von damals wurde «die Einheit der Materie nicht verletzt».Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass es laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung durchaus möglich und zulässig sei, bei einem zusammenhängenden Bauvorhaben einzelne Etappen separat zu betrachten, sofern dies sinnvoll sei. Dies gelte auch für das Bauvorhaben Duraduct. In der Vorprüfungsphase sei lediglich die Machbarkeit des Projekts geprüft worden. Die tatsächliche Durchführung sei hiervon unabhängig zu betrachten, denn die beiden Kredite für die verschiedenen Phasen dienen «gänzlich unterschiedlichen Zwecken», so der Regierungsrat damals.  

Nachdem der Regierungsrat ihre Finanz­beschwerde betreffend die Planungskredite für das Duraduct abgelehnt hatte, legten die ­Parlamentarier Hermann Schlatter und Michael Mundt eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht des Kantons Schaffhausen ein. «Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass unsere Beschwerde gerechtfertigt ist und dass der Grosse Stadtrat seine Kompetenzen überschritten hat», schrieben sie damals in einer Mitteilung. Mit der Beschwerde wollten sie möglichst früh eine Volksabstimmung erwirken.

Das Obergericht gab den Beschwerdeführern Recht. (rd)

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