VBSH: Busse gegen Fünfjährige wird zurückgezogen

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Das Mädchen muss nun doch keine Busse zahlen. Bild: Selwyn Hoffmann

Nun also doch: Nach Rücksprache mit dem Branchenverband ch-direct haben die Verkehrsbetriebe Schaffhausen sich letztlich dazu entschlossen, keine Busse gegen eine Fünfjährige zu erheben.

100 Franken: Diese Busse hätte eine Fünfjährige zahlen sollen, nachdem sie keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen konnte. Nun hat sich die VBSH jedoch entschieden, auf den Zuschlag zu verzichten. Die geschah nach einem Austausch mit dem Branchenverband ch-direct. Gleichzeitig betonte der Branchenverband jedoch, dass «ein Zuschlag für Reisen ohne gültigen Fahrausweis zu erheben» richtig sei und der Kontrolleur sich auch dementsprechend korrekt verhalten habe. Dies Auslegung dieser Regel habe jedoch einen gewissen Ermessenspielraum.

Aktuell gilt: Kinder bis sechs Jahre dürfen zwar kostenlos fahren, allerdings muss eine Begleitperson von mindestens 12 Jahren dabei sein. Der Branchenverband wolle nun prüfen, «inwiefern die derzeit geltende Altersregelung bezüglich der Begleitperson in der vorliegenden Form sinnvoll ist».(rd)

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Kommentare (2)

Gunter Freudenthal Sa 17.08.2019 - 20:56

Einem rechtsunmündigem Kind eine Busse mit Unterschriftsleistug abzuverlangen ist schon ein einmaliger Vorgang. Die Kontrolleure haben nach Vorschrift gehandelt, und da zählt abends die Erfolgsquote, Barmherzigkeit zählt nicht
Die Frage stellt sich nach der Rechtsmäßigkeit der Vorschriften.

Hansruedi und Erika Widmer Sa 17.08.2019 - 16:09

Ja um Himmels Willen, WOHER sollten die Mütter das wissen? Braucht also jedesmal einen handfesten Skandal.

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