Diese Gebiete sind für Hochhäuser geeignet
Im Siedlungsrichtplan der Stadt Schaffhausen werden neun Gebiete festgelegt, die für den Bau von neuen Hochhäusern geeignet wären.
Das Hochhaus kehrt derzeit in die Schweiz zurück, in Schaffhausen entstehen im Mühlental neue Wohntürme
Aktuell werden in Neuhausen am Rheinfall die Baugespanne für die RhyTech-Überbauung aufgestellt. Dort sollen zwei Hochhäuser entstehen: Mit 75 Metern wäre das höhere der beiden Hochhäuser dann das höchste Wohngebäude im Kanton Schaffhausen (SN berichteten).
In der Schweiz hat der Bau von Hochhäusern in den letzten Jahren eine Renaissance erlebt. Seit 2015 ist der Roche-Turm in Basel mit 178 Metern das höchste Bürogebäude der Schweiz. Ebenfalls primär als Büro wird das zweithöchste Haus genutzt, der Prime Tower in Zürich-West mit 126 Metern – er wurde 2011 fertiggestellt. Auf Rang drei der Hochhäuserrangliste folgt der Messeturm in Basel mit 105 Metern, der seit 2003 besteht. Auf dem vierten Platz folgt dann das Sulzer-Hochhaus in Winterthur, das 99,7 Meter hoch ist. Es wurde 2004 bei einer Renovierung um zwei Stockwerke erhöht. Gerade in der Stadt Zürich sind derzeit zahlreiche weitere Hochhäuser in Planung oder im Bau.
In der Stadt Schaffhausen wurden ab den 1960er-Jahren ebenfalls mehrere Hochhäuser erbaut. Das höchste Haus der Stadt ist das «Waldheim» an der J.J. Wepfer-Strasse 5 beim Kantonsspital – das Wohngebäude misst 47,2 Meter. An zweiter Stelle folgt das Wohnhaus «Herbilo» an der Stüdliackerstrasse 11 in Herblingen – es ist 41,2 Meter hoch. An dritter Stelle steht das Hochhaus «Alpenblick» an der Stimmerstrasse 11, das es auf 39,6 Meter bringt.
Auch in der Stadt Schaffhausen entstehen weitere Hochhäuser: So sind als Teil der Überbauung «Werk 1» auf dem Areal der ehemaligen GF-Stahlgiesserei im Mühletal mehrere Hochhäuser geplant – die ersten drei rund 40 Meter hohen Wohntürme befinden sich bereits im Bau.
Das grösste Gebiet der Stadt Schaffhausen, wo in den nächsten Jahrzehnten Hochhäuser denkbar wären, erstreckt sich vom westlichen Ebnat bis weit ins Herblingertal. Die anderen Hochhaus-Eignungsgebiete, die im Siedlungsrichtplan der Stadt Schaffhausen festgelegt werden, sind kleiner, und meist stehen dort bereits heute grosse Gebäude – so etwa im Mühlental, auf dem Geissberg oder im Schweizersbild.
Die Karte, welche alle neun Hochhaus-Eignungsgebiete der Stadt Schaffhausen enthält, ist Teil des Siedlungsrichtplans, der im August vorgestellt und an einer Ausstellung präsentiert wurde (SN vom 26. August). Der Siedlungsrichtplan wurde von den Mitarbeitern der Schaffhauser Stadtplanung erarbeitet. Darin wird skizziert, wie sich die Stadt in den nächsten Jahrzehnten räumlich entwickeln soll.
Diese Gebiete sind im Raum der Stadt Schaffhausen für Hochhäuser geeignet. Sehen Sie sich die Grafik hier hochaufgelöst an.
Dazu gehört auch die Überlegung, welche Flächen für den Bau neuer Hochhäuser geeignet sein könnten. «In den Eignungsgebieten könnte es sich die Stadt vorstellen, dass höhere Häuser und Hochhäuser gebaut werden», sagt Tanja Geuggis von der Schaffhauser Stadtplanung. Höhere Häuser sind Gebäude ab sechs Geschossen, Hochhäuser sind Bauten mit acht Stockwerken oder mehr.
Die Gebiete seien relativ grosszügig gefasst, erklärt Geuggis. Dies bedeute nicht, dass in den nächsten Jahren die Hochhäuser dort wie Pilze aus dem Boden schiessen werden. «Wir rechnen aber damit, dass es in diesen Gebieten einzelne Bedürfnisse geben wird», sagt sie.
Wo heute schon grosse Häuser sind
Meist gibt es in den bezeichneten Gebieten schon heute höhere Gebäude. Die Auswahl der Eignungsgebiete basiert neben der Topografie vor allem auf der bestehenden Quartierstruktur – wo bereits grosse Volumen stehen, seien auch künftig grosse Gebäude denkbar. In den bezeichneten Gebieten ist es grundsätzlich prüfenswert, ein Hochhaus in die gewachsenen Quartiere einzupassen, so die Überlegung der Stadtplanung.
«Wenn man ein Hochhaus bauen möchte, muss man einen Qualitätsprozess durchlaufen», sagt Geuggis. So muss für jedes Projekt einzeln belegt werden, dass sich ein Standort tatsächlich für ein Hochhaus eignen würde.
Aktuell gibt es im gültigen Zonenplan der Stadt Schaffhausen keine Zone, in denen Hochhäuser ohne Weiteres rechtlich möglich wären. Der Siedlungsrichtplan soll nun aber als Grundlage für die Revision der Bauordnung der Stadt Schaffhausen dienen, die in den nächsten Jahren ansteht. Hier soll der genaue Prozess definiert werden, der zur Bewilligung eines Hochhauses künftig durchlaufen werden muss.
Derzeit steht noch nicht fest, welche Planungsschritte und qualitativen Anforderungen dafür nötig sein werden. «Es wird darüber diskutiert, ob lediglich ein Quartierplan erstellt werden muss oder ob noch weitere Nachweise nötig sein werden», sagt Geuggis. Auch der Siedlungsrichtplan selbst ist noch nicht definitiv verabschiedet. «Wir werden alle Stellungnahmen und Feedbacks, die wir erhalten, auswerten und prüfen, ob gewisse Dinge noch angepasst werden müssen», erklärt die Vertreterin der Stadtplanung.
«Sehr begrüssenswert»
Christian Wäckerlin, Präsident des Schaffhauser Architektur Forums (Scharf), ist grundsätzlich erfreut über die klare Bezeichnung der Hochhaus-Eignungsgebiete. «Ich gehe davon aus, dass man damit arbeiten kann», sagt er. Der Richtplan sei insgesamt ein hilfreiches Mittel, um konkret über die bauliche Zukunft der Stadt zu diskutieren. «Es ist sinnvoll, auch längerfristige Ziele, die über eine Amtsperiode von vier Jahren hinausgehen, klar zu formulieren», sagt er.
Wäckerlin hofft, dass mit dem Siedlungsrichtplan eine breit akzeptierte Grundlage geschaffen werden kann, damit künftig nicht mehr bei jedem Projekt über ganz grundsätzliche Fragen diskutiert werden müsse. «Das Hauptproblem, das sich abzeichnet, ist die Frage, wie die Pläne dann politisch umgesetzt werden», sagt Wäckerlin. Er rechnet damit, dass in vielen Nachbarschaften auch künftig bei grösseren Bauprojekten kontroverse Diskussionen entstehen werden. Dennoch sei der Siedlungsrichtplan ein wichtiger Schritt, um mehr Planungssicherheit in der Stadt zu erlangen.
Fragen zum Mehrwert
Durch die Bezeichnung der Hochhaus-Eignungsgebiete könnten die betroffenen Grundstücke wertvoller werden. Die Frage, ob und in welchem Umfang hier künftig eine Mehrwertabgabe entrichtet werden muss, hängt mit der aktuellen Revision des Baugesetzes auf Kantonsebene zusammen. Im November 2016 hatte der Kantonsrat die Revision des Baugesetzes abgelehnt – auch wegen der umstrittenen Frage des Mehrwerts. Im September hatte die Regierung nun vorgeschlagen, die Mehrwertabgabe separat von der Revision des Baugesetzes zu klären (SN vom 7. September 2017).