Steuererklärungen im Altpapier: Kein strafrechtlich relevanter Vorwurf

Daniel Zinser | 
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In dieser offenen Mulde entsorgte die Stadt Schaffhausen alte Steuererklärungen. Bild: Zeno Geisseler

Wie die Staatsanwaltschaft von Schaffhausen am Freitagmorgen mitgeteilt hat, wird sie nicht auf die Strafanzeige des Kantonalen Datenschutzbeauftragten eintreten. Dieser hatte Strafanzeige eingereicht, nachdem die Stadt alte Steuererklärungen in einer fast unbewachten, frei zugänglichen Mulde entsorgt hatte.

Am 4. Januar 2017 entsorgte die Stadt Schaffhausen alte Steuererklärungen ihrer Bürgerinnen und Bürger aus dem Jahr 2006. Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist war abgelaufen. Entsorgt wurden die Steuererklärungen in einer offenen Mulde auf der Stadthausgasse. Da diese kaum bewacht wurde, erstattete der kantonale Datenschutzbeauftragte, nach einem Hinweis der Schaffhauser Nachrichten, Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung  des Amtsgeheimnisses beziehungsweise unzulässiger Datenbekanntgabe. 

Wie die Staatsanwaltschaft nun in einer Medienmitteilung bekanntgab, ist sie nicht auf die Strafanzeige eingetreten. Der für die Entsorgung verantwortlichen Person könne kein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden, steht in der Mitteilung. Inbesondere würden keine Hinweise dafür bestehen, dass vorsätzlich Dritten Geheimnisse offenbart und zugänglich gemacht werden wollten oder dies willentlich in Kauf genommen wurde. Eine fahrlässige Begehung, also eine pflichtwidrige Unvorsichtigkeit sei nicht strafbar.  Aus diesen Gründen, teilt die Staatsanwaltschaft mit, sei sie nicht auf die Strafanzeige eingetreten.

Die Stadt hat unterdessen bereits reagiert und wenige Tage nach dem Vorfall bekannt gegeben, dass sie den Entsorgungsprozess optimieren werden. Mehr dazu gibt's hier

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