Deutscher Autofahrer mit acht Kilogramm Marihuana erwischt
Die Eidgenössische Zollverwaltung hat im Februar in Schleitheim einen deutschen Autofahrer mit rund acht Kilogramm CBD-Marihuana angehalten, welches mit THC-Substanzen behandelt wurde.
CBD-Marihuana und mit synthetischen Cannabinoiden behandeltes Marihuana
Forensische Labore in der Schweiz konnten schon vermehrt CBD-Produkte überprüfen, die nachträglich mit synthetischen Cannabinoiden behandelt worden sind. Ein Unterschied von legalem CBD-Marihuana zu nachträglich mit synthetischen Cannabinoiden behandeltem Marihuana ist von blossem Auge nicht zu erkennen. Seitens der Suchtprävention wird vor dem Konsum dieser Produkte dringend gewarnt, da die ge-sundheitlichen Beeinträchtigungen und Risiken noch zu wenig bekannt sind.
Mitarbeitende der EZV hielten Ende Februar an der Schaffhauserstrasse in Schleitheim einen deutsches Auto an und kontrollierten dieses. Im Zuge der Fahrzeugkontrolle stellten sie im Kofferraum des Autos rund rund acht Kilogramm an Marihuanablüten fest. Die Polizei meldete den Vorfall erst heute.
Weitere Ermittlungen durch die Schaffhauser Polizei haben ergeben, dass es sich beim vom Fahrer angepriesenen «legalen» CBD-Marihuana tatsächlich um CBD-Marihuana-Blüten handelte, die jedoch nachträglich mit einer verbotenen, synthetisch hergestellten Substanz (5F-MDMB-PICA, synthetisches Cannabinoid) behandelt worden sind. Die besagte Substanz ist in der Schweizer Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI) als verbotene Substanz gelistet.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen eröffnete daraufhin ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der fehlbare Mann wurde nach den ersten Ermittlungen durch die Schaffhauser Polizei entlassen und wird sich nun gegenüber der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.(rd)