Ab Samstag gelten schweizweit neue Massnahmen gegen die Vogelgrippe

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Insbesondere sie sterben noch immer am Vogelgrippe-Virus: Möwen, hier in Stein am Rhein. Symbolbild: Roberta Fele

Ende April hatte sich die Situation um die Vogelgrippe leicht beruhigt. Doch das Virus kursiert immer noch unter den Wildvögeln. Deshalb gelten ab Samstag, 27. Mai 2023, wieder Massnahmen.

In den letzten Jahren ist die Vogelgrippe jeweils nach Abschluss des Wildvogel-Zugs im Frühling in der Schweiz weitgehend erloschen.

Auch in diesem Jahr gingen die Fälle von an Vogelgrippe verendeten Wildvögeln im April deutlich zurück, wie das Veterinäramt Schaffhausen in einer Mitteilung schreibt.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hob die einschränkenden Massnahmen für die Geflügelhaltung per Ende April 2023 auf. Die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter konnten ihre Tiere, welche sie seit November gegen Kontakte mit Wildvögeln abschirmen mussten, wieder in den freien Auslauf lassen.

Massnahmen gelten ab dem 27. Mai

Mittlerweile zeigt sich, dass das Virus in den Wildvögeln, insbesondere den Wasservögeln nach wie vor präsent ist. In verschiedenen Brutgebieten von Möwen wurden viele verendete Vögel gefunden. Somit besteht nach wie vor eine gewisse Gefahr einer Ansteckung von Hausgeflügel.

Das BLV verordnet deshalb ab Samstag, 27. Mai 2023 für die ganze Schweiz wieder Massnahmen, um einen Seuchenausbruch in einer Geflügelhaltung möglichst rasch zu erkennen. Weil sich Wildvögel im Sommer anders verhalten als im Winter, gibt es keine Pflicht mehr, Geflügel in festen Ställen zu halten oder offene Gehege mit Netzen abzudecken.

In der Schweiz wird beobachtet

Für die ganze Schweiz gilt ein Beobachtungsgebiet. Davon sind natürlich auch Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Schaffhausen und Büsingen betroffen.

Sie müssen umgehend eine Meldung an eine Tierärztin oder einen Tierarzt machen, wenn sie ausgeprägte Atemwegserkrankungen (respiratorische Symptome), ein Rückgang der Legeleistung, eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme oder vermehrte Todesfälle bei ihren Tieren beobachten. Tierhalterinnen und Tierhalter mit mehr als 100 Stück Geflügel müssen zudem Aufzeichnungen zu Todesfällen und Krankheitsanzeichen machen.

Weitere Auskünfte erteilt der Kantonstierarzt Peter Uehlinger via Mail unter veterinaeramt@sh.ch oder per Telefon unter 052 632 71 01  

Weitere Informationen zur Vogelgrippe sind auf der Homepage des BLV verfügbar.

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