Schaffhauser Geflügelhalter müssen handeln

Dario Muffler | 
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Auch für Schaffhauser Geflügelhalter gilt ab Montag: Aufpassen! Archivbil: SN

Nach dem Vogelgrippe-Fall im Kanton Zürich hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die ganze Schweiz zum tierseuchenpolizeiliches Kontrollgebiet erklärt. Das hat auch Konsequenzen für Schaffhauser Geflügelhalter. In der Thurgauer Gemeinde Neunforn sind die Massnahmen noch schärfer.

Vergangene Woche wurde in einer Geflügelzucht in Seuzach im Kanton Zürich ein Fall von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) entdeckt. Dort wurde das Virus H5N1 bei einem Graureiher sowie einem Pfau nachgewiesen. In der Folge wurde um den Ausbruchsort eine Schutz- sowie eine Überwachungszone eingerichtet, womit flankierende tierseuchenpolizeiliche Massnahmen einhergehen. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Ausbruchsort liegen auch einzelne Gebiete im Westen des Kantons Thurgau in der Überwachungszone: die Politischen Gemeinden Neunforn, Uesslingen-Buch und Gachnang. Dies teilt das Veterinäramt des Kantons Thurgau mit.

Am Donnerstagabend hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine neue Verordnung zur Bekämpfung der Weiterverbreitung des Virus erlassen. Zusätzlich zu der bereits ausgeschiedenen Schutz- und Überwachungszone wird gemäss der Verordnung das Gebiet der gesamten Eidgenossenschaft als tierseuchenpolizeiliches Kontrollgebiet ausgeschieden. In diesem gelten ebenfalls Massnahmen zum Schutz des Haus- und Wildgeflügels vor der Aviären Influenza.

Massnahmen auch für Hobbyhalter

Entsprechend gelten sämtliche Gemeinden im Kanton Schaffhausen als tierseuchenpolizeiliches Kontrollgebiet. Ab 28. November 2022 gilt eine Reihe von Massnahmen. Wie der Schaffhauser Kantonstierartz Peter Uehlinger betont, müssen auch Hobby-Geflügelhalter sämtliche Massnahmen einhalten.

Die Halter von Geflügel müssen den Auslauf des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich beschränken. Sie müssen sicherstellen, dass im Aussenbereich Futter- und Tränkestellen nicht zugänglich sind für Wildvögel und dass die Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind. Das Hausgeflügel muss in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem gehalten werden. Es darf für Wildvögel nicht zugänglich sein. Hühnervögel sind von den Gänse- und Laufvögeln getrennt zu halten.

Auch die Anzahl Personen mit Zutritt zur Tierhaltung sollen die Geflügelhalter auf das Notwendige beschränken, zudem eine Hygieneschleuse einrichten und dafür sorgen, dass die Tierhaltung ausschliesslich mit Kleidern und Schuhen betreten wird, die nur für die Arbeiten in der Tierhaltung verwendet und die regelmässig gewaschen beziehungsweise gereinigt werden, und alle Personen vor dem Betreten der Tierhaltung und nach Abschluss der Arbeiten die Hände waschen und desinfizieren.

Tierhalterinnen und Tierhalter werden gemäss Verordnung verpflichtet, in ihrer Geflügelhaltung auftretende ausgeprägte Atemwegsprobleme, einen Rückgang der Legeleistung oder eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden. Die Tierärztinnen und Tierärzte wiederum werden verpflichtet, dem Veterinäramt Geflügelhaltungen mit folgenden Anzeichen zu melden: Atemwegsprobleme, Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 Prozent während 3 Tagen, Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 Prozent während 3 Tagen; oder einen Anstieg der Mortalitätsrate auf mehr als 3 Prozent in einer Woche.

Tierärztinnen und Tierärzte müssen Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren dem Veterinäramt melden, wenn mehr als zwei Tiere in einer Woche gestorben sind. Sie müssen Aufzeichnungen zu verendeten Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen. An Märkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen im Kontrollgebiet darf zudem kein Geflügel aufgeführt werden.

Diese Massnahmen gelten voraussichtlich bis zum 15. Februar 2023, wie das BLV schreibt.

In Neunforn gelten strengere Regeln: Keine Eier rein oder raus

In der Überwachungszone, zu der unter anderem die Gemeinde Neunforn gehört, gelten seit dem 22. November noch strengere Massnahmen. Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen nur in geschlossenen Ställen oder in anderen geschlossenen Haltungssystemen gehalten werden. Sie dürfen zudem nicht aus der Überwachungszone verbracht werden. Konsumeier dürfen weder in die noch aus der Überwachungszone verbracht werden. Märkte, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen mit Hausgeflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sind in der Überwachungszone untersagt. Unklare und gehäufte Krankheitsanzeichen bei Hausgeflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (z.B. Atemwegsprobleme, Schwellungen, Rückgang der Futter- oder Wasseraufnahme, Rückgang der Legeleistung und Anstieg der Mortalität) müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.

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