Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe werden aufgehoben

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Die Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe werden per Ende Monat aufgehoben. Bild: SN-Archiv/Melanie Duchene

Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mitteilt, werden sämtliche Massnahmen aufgehoben, welche zur Eindämmung der Vogelgrippe in der Schweiz verordnet wurden. In den letzten Wochen wurden in der Schweiz keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr festgestellt. Somit können auch die Geflügelhaltenden im Kanton Schaffhausen ab nächster Woche auf die speziellen Schutzmassnahmen verzichten. Krankheitsfälle sind aber weiterhin möglich.

In den vergangenen Monaten wurden im Kanton Schaffhausen wurden tote Wildvögel gefunden, bei denen das Vogelgrippevirus nachgewiesen wurde. Im Kanton Zürich wurde die Seuche gar in drei kleineren Tierhaltungen festgestellt, was die Tötung von Tieren und aufwändige Sanierungsmassnahmen erforderte, schreibt das Veterinäramt Schaffhausen in einer Mitteilung.

Aufgrund der dynamischen Seuchensituation hat das BLV schon im November 2022 die ganze Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt und einschneidende Schutzmassnahmen verordnet. Diese Massnahmen wurden mehrfach verlängert und enden nun per 30. April 2023.

Weiterhin Wachsamkeit geboten

Für die Geflügelhaltenden, vor allem für kleine Hobby-Haltungen, bedeuteten die Vorschriften einen zusätzlichen Aufwand. Sie mussten Hygiene-Schleusen einrichten, die Futter- und Tränkestellen vor Wildvögeln schützen und allfällige Ausläufe der Tiere mit Netzen gegen den Zuflug von Wildvögeln abschirmen. Das Wassergeflügel musste getrennt vom übrigen Geflügel gehalten werden. Auf diese Massnahmen kann nun ab nächstem Montag wieder verzichtet werden.

Trotzdem sei weiterhin Wachsamkeit geboten, denn Vogelgrippe-Fälle sind auch in den Sommermonaten möglich. Alle Tierhaltenden sind verpflichtet, vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Bestandestierarzt oder dem Veterinäramt zu melden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre muss damit gerechnet werden, dass auch im nächsten Winter wieder Schutzmassnahmen nötig werden, schreibt das Veterinäramt.

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