Schutzmassnahmen gegen Vogelgrippe werden aufgehoben
Die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angeordneten Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe werden zum 1. Mai aufgehoben. Das teilte das Veterinäramt des Kantons in einer Medienmitteilung mit.
Anfangs April waren in Deutschland in verschiedenen Geflügelhaltungen das Virus der das sogenannte Vogelgrippevirus des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Die durch die deutschen Behörden definierten Schutz- und Überwachungszonen reichten teilweise bis auf das Gebiet des Kantons Schaffhausen, weshalb das BLV für dieses Gebiet sichernde Massnahmen angeordnet hatte. Neben allgemeinen Hygienemassnahmen für Vogelhalter galten vor allem Einschränkungen im Tierverkehr und die Meldepflicht bei vermehrten Krankheits- und Todesfällen.
In der Zwischenzeit wurden weder auf deutscher noch auf schweizerischer Seite weitere Fälle von Vogelgrippe festgestellt. Deshalb habe das BLV in Absprache mit den deutschen Behörden und den betroffenen Kantonen beschlossen, die bis zum 30. April befristete Verordnung nicht zu verlängern. (rd)