Schutzmassnahmen gegen Vogelgrippe werden aufgehoben

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Die Vogelgrippe-Fälle in der Schweiz nehmen wieder ab. Symbolbild: Pixabay

Die Massnahmen entlang der grossen Gewässer zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe gelten ab dem 1. April nicht mehr. Das teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Medienmitteilung mit. Die Gefahr einer Einschleppung durch Zugvögel habe sich demnach verringert, da diese ihre Winterquartiere grösstenteils verlassen hätten.

Während die Vogelgrippe in ganz Europa grassierte, erkrankten in der Schweiz diesen Winter nur einzelne Vögel: in einem Geflügelbetrieb im Kanton Zürich, im Kanton Schaffhausen am Rhein und im Tierpark Bern. So war am 10. März beim Kraftwerk Schaffhausen bei einer toten Möwe das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen worden. Es blieb dabei jedoch bei einem Einzelfall. 

Untersuchungen hätten gezeigt, dass Vogelgrippe-Fälle zwar weiterhin fast überall in Europa vorkommen. Den Höhepunkt der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie habe man jedoch in der zweiten Januarwoche 2022 erlebt, nun seien die Anzahl Fälle rückläufig. 

Obwohl es äusserst unwahrscheinlich ist, dass sich Menschen mit dem Vogelgrippe-Virus infizieren, gilt als Vorsichtsmassnahme weiterhin: Personen, die auf Kadaver von Wildvögeln stossen, sind gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden. (rd)
 

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