Freispruch im Schleitheimer Baustellenunfall

Vor vier Jahren zog sich ein Velofahrer ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu, als er bei einer Baustelle in Schleitheim stürzte. Zwei Personen wurden angeklagt - und jetzt freigesprochen.
Die beiden Beschuldigten im Fall des Schleitheimer Baustellenunfalls sind vom Schaffhauser Kantonsgericht freigesprochen worden. Ein Velofahrer hatte sich vor rund vier Jahren ein schweres Schädel- und Hirntrauma zugezogen, als er bei einer Baustelle in Schleitheim stürzte. Die Staatsanwaltschaft kritisierte, dass die Signalisation mangelhaft war. Sie forderte deshalb für die beiden Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe und eine Busse von total über 30’000 Franken. Das Kantonsgericht entschied nun aber zu Gunsten der beiden Beschuldigten. Es handelt sich dabei um einen ehemaligen Mitarbeiter von Tiefbau Schaffhausen und den damaligen Bauführer der zuständigen Baufirma. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.