Beschuldigte im Fall Sony definitiv verurteilt

Wie Ingo Lenßen, Anwalt der Familie von Sony S., bestätigt, ist der Fall des 2017 in einer Shisha Bar in Konstanz getöteten Schaffhausers - juristisch - endgültig abgeschlossen.
Der Fall um den in Konstanz getöteten Sony S. ist juristisch abgeschlossen. Für die Täter gibt es keine Möglichkeit mehr, gegen das Urteil vorzugehen. Eine Revision ist bereits Ende des letzten Jahres gescheitert, wie die Anwaltskanzlei der Privatkläger, Lenßen & Partner, auf Anfrage von Radio Munot bestätigte. Der Haupttäter wurde 2018 vom Landgericht Konstanz zu 7.5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 21-jährige Mitangeklagter wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Revision der Verurteilten scheiterte vor dem Bundesgerichtshof.
Auch das hängige Verfahren gegen den 17-jährigen Haupttäter wegen Beleidigung im Fall Sony S. ist mittlerweile eingestellt worden. Das bestätigte der Anwalt der Opferfamilie, Ingo Lenßen, im ZDF. Nach der Verhandlung am Landgericht Konstanz zeigte der 17-jährige Haupttäter der Familie des Opfers und einem Kameramann den Mittelfinger und grinste dabei. Deshalb wurde er wegen Beleidigung angezeigt. Es war nicht feststellbar, ob die Beleidigung dem Kameramann oder der Familie gegolten hatte.
Sony S. war am 11. März 2017 laut dem Polizeibericht vor einer Shisha Bar zusammen mit mehreren anderen Männern in Streit geraten. Auf der Strasse sei es dann zu einer Schlägerei gekommen, bei der der damals 17-jährige Angeklagte, scheinbar völlig unvermittelt, auf das 19 Jahre alte Opfer Sony S. einstach. Der junge Mann starb noch in der gleichen Nacht an inneren Blutungen im Spital. (r./RM)