Von der Verhandlung im Fall Sony S. wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen

Maria Gerhard | 
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Teelichter und rote Rosen: Freunde und Bekannte hatten am Tatort, vor einer Shisha-Bar in Konstanz, für den Schaffhauser Sony S. eine Trauerstelle eingerichtet. Bild: Key

Warten und wieder warten hiess es gestern für viele Interessierte im Landgericht Konstanz. Letztlich waren sie umsonst gekommen.

Mit einer Verzögerung von anderthalb Stunden hat gestern der Prozess zum Fall des Schaffhausers Sony S., der im März 2017 vor einer Shisha-Bar in Konstanz niedergestochen worden war, begonnen. Eigentlich war die Verhandlung vor dem Landgericht in Konstanz auf neun Uhr festgelegt gewesen. Doch vor und im Gebäude warteten einfach zu viele Menschen, die eingelassen werden wollten, um am Prozess teilzunehmen. Darunter waren Journalisten, Angehörige des Opfers und der Angeklagten, Jurastudenten, aber auch viele Schaulustige. Die Polizei kontrollierte jeden einzeln, teilweise wurden sogar die Handys beschlagnahmt, damit kein Foto- und Videomaterial an die Öffentlichkeit gelangen konnte. «Lasst doch wenigstens die Mutter durch», rief eine der Wartenden in Richtung der Beamten. Damit meinte sie die Mutter des getöteten Sony S., die als Nebenklägerin auftrat. Sie stand wie alle anderen auch in der Schlange, wobei man ihr ansah, dass der Trubel für sie nicht leicht zu ertragen war. Für alle anderen stellte sich das viele Warten letztlich als umsonst heraus. Das Landgericht Kon­stanz hat schliesslich am Vormittag noch verfügt, dass die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen wird.

Motiv soll Langeweile gewesen sein

Indes war es nicht verwunderlich, dass so viele Menschen der Verhandlung beiwohnen wollten. Der Fall hatte damals nicht nur in Konstanz für Aufmerksamkeit gesorgt. Vor der Shisha-Bar waren am 11. März 2017 laut dem Polizeibericht mehrere Männer in Streit geraten. Auf der Strasse sei es dann zu einer Schlägerei gekommen, bei der der damals 17-jährige Angeklagte, scheinbar völlig unvermittelt, auf das 19 Jahre alte Opfer Sony S. einstach. Der junge Mann starb noch in der gleichen Nacht an inneren Blutungen im Spital. Daneben muss sich noch ein 21-Jähriger ­wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, er soll bei der Tat mitgewirkt haben. Laut Anklage soll das Motiv der beiden Langeweile und Machtdemonstration gewesen sein. Sie sollen zudem noch einen Begleiter von Sony S. geschlagen und verletzt haben. Dem Jüngeren der beiden werden darüber hinaus noch weitere Körperverletzungen vorgeworfen.

Der Rechtsanwalt des jüngeren Angeklagten – dieser hat mit 18 Jahren mittlerweile die Volljährigkeit – war es auch, der noch am Freitag den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt hatte. Damit wolle er der vorverurteilenden Berichterstattung der Medien entgegenwirken, erklärte er. Zudem könnten im Lauf der Verhandlungen persönliche Umstände des Angeklagten zur Sprache kommen, was seine schutzwürdigen Belange verletzen könnte.

Weil der Antrag vom Gericht wiederum unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden musste, hiess es für die rund 70 Zuschauer daher, den Gerichtssaal zu räumen. Nach einer halben Stunde ging es schliesslich weiter. Der Richter verkündete, dass dem Antrag des Verteidigers stattgegeben werde. Die Öffentlichkeit und damit auch die Medienvertreter würden ausgeschlossen.

Verzögerte Entwicklung

Gerichtsverhandlungen, die Erwachsene betreffen, sind normalerweise öffentlich. Da der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt aber noch minderjährig war, kann das Gericht entscheiden, ob es die Öffentlichkeit ausschliesst. Die psychische Entwicklung des Angeklagten sei verzögert, so der Richter. Die Entscheidung sei daher im Interesse der Erziehung des Angeklagten gefällt worden. Zudem wolle man nicht, dass eine offene Aussprache durch etwaige Schüchternheit oder Hemmungen beeinträchtigt würde.

Das Landgericht in Konstanz hat derzeit sieben Verhandlungstage angesetzt, es sollen 25 Zeugen gehört werden, ebenso wie zwei Sachverständige. Ein Urteil wird Ende Februar erwartet.

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