Die Tante von Sony S. wurde in ihrer Wohnung getötet

Maria Gerhard | 
Noch keine Kommentare

Nach dem Mordfall vor einer Shisha-Bar in Konstanz wird die Familie von Sony S. erneut erschüttert: Die Tante des Ermordeten wurde getötet. Ihr Mann sitzt in U-Haft.

Gleich zwei Schicksalsschläge in einer Familie, da fehlen sogar einem erfahrenen Anwalt wie Ingo Lenssen einmal die Worte. «Es ist tragisch», sagt er nur. Bei dem Prozess um den ermordeten Schaffhauser Sony S. hat er vor dem Konstanzer Landesgericht bereits die Familie vertreten. Nun wird er wohl erneut in der Nebenklage auftreten müssen: Die Tante von Sony S. wurde am Ostersonntag in ihrer Wohnung in Winterlingen in Baden-Württemberg getötet. Die 41-Jährige wird morgen in Schaffhausen beigesetzt.

Ein Haftbefehl wurde erlassen

Mit einer Faustfeuerwaffe soll der Mann auf seine 41-jährige Frau geschossen haben, die noch am Tatort ihren Verletzungen erlag, heisst es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hechingen und des Polizeipräsidiums Tuttlingen. Die in der Wohnung anwesende 17-jährige Tochter wurde dabei leicht verletzt. Der tatverdächtige Ehemann ist deutscher Staatsangehöriger mit serbischen Wurzeln, seine Ehefrau war kosovarischer Abstammung. Zur Klärung des genauen Ablaufs des Geschehens würden noch umfassende kriminaltechnische und rechtsmedizinische Untersuchungen gemacht, heisst es weiter. Der Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt, welcher einen Haftbefehl wegen Mordes gegen ihn erlassen und in Vollzug gesetzt hat.

Wie der Schwarzwälder Bote einen Pressesprecher der Staatsanwaltschaft zitiert, soll der Mann nach der Tat selbst die Polizei informiert haben und habe sich auch widerstandslos festnehmen lassen. Weil zunächst unklar gewesen sei, was genau passiert ist, waren vier Streifenwagenbesatzungen mit Ausrüstung für Amok-Einsätze ausgerückt. Ausserdem waren unter anderem Helfer des Roten Kreuzes im Einsatz, die sich um mehr als zwölf Angehörige kümmerten, darunter auch Kinder, die sich um den Tatort versammelt hatten.

Anklage wegen Beleidigung

Wie der Anwalt der Familie bestätigt, gibt es zwischen dem Fall Sony S. und den neueren Geschehnissen keinen Zusammenhang. Derzeit läuft gegen den Täter im Mordfall Sony S., er wurde im Februar vom Landgericht Konstanz zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, eine Anklage der Familie wegen Beleidigung. Als der Täter nach dem Prozess im Polizeiwagen abtransportiert wurde, zeigte er den Hinterbliebenen den Stinkefinger. Das Gesicht verzog er zu einem breiten Grinsen. Dabei hat ihn ein Kameramann von Tele Top gefilmt. Zudem ist der Täter zur nächsten Instanz weitergezogen, dem Bundesverfassungsgericht.

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren