Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingestellt

Alexa Scherrer | 
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Einer der beiden vom Stadtschulrat beanstandeten Fällen betrifft das Bachschulhaus. Bild: Selwyn Hoffmann

Weil nach heftigen Problemen mit Schülern der Schulhäuser Alpenblick und am Bach Details aus internen Unterlagen öffentlich wurden, reichte der Stadtschulrat Anzeige ein - erfolglos.

In zwei Fällen soll es im Februar 2018 im Kanton Schaffhausen zu Amtsgeheimnisverletzungen gekommen sein - und zwar im Zusammenhang mit den Sekundarschulhäusern Alpenblick und am Bach. Weil interne, vertrauliche Informationen des Bildungswesens Aussenstehenden zugespielt worden seien, erstattete die Präsidentin des Schaffhauser Stadtschulrates, Katrin Huber, in dessen Namen im März 2018 Anzeige gegen Unbekannt. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, wurde das Strafverfahren nun eingestellt. Die Einvernahmen der involvierten Personen hätten nicht zur «Ermittlung der unbekannten Täterschaft» geführt. Es seien keine weiteren erfolgsversprechenden Ermittlungshandlungen vorhanden.

Konkret wurde die Anzeige aufgrund zweier Vorfälle eingereicht. Zum einen wurde am 14. Februar 2018 von Kantonsrat Pentti Aellig (SVP) auf Twitter die Meldung verbreitet, dass ein Schüler im Schulhaus Alpenblick Morddrohungen gegen eine Lehrperson ausgestossen hatte. Wie der Stadtschulrat im März 2018 mitteilte, sei bewusst auf die Veröffentlichung verzichtet worden, um Unruhe im Schulhaus zu vermeiden. Die Behörden seien bereits aktiv gewesen und der betroffene Schüler in die Time-Out-Klasse versetzt worden.

Der zweite Fall betrifft das Zitieren aus Unterlagen des Bachschulhauses im Kantonsrat. SVP-Kantonsrat Walter Hotz hat am 19. Februar 2018 einige Abschnitte aus Schuljahresrückblicken und Protokollen aus dem Schulhaus Bach vorgelesen. Er habe diese anonym zugespielt bekommen. Darin erheben Lehrkräfte schwere Vorwürfe, ihre Berichte und «Hilferufe sind wochenlang nicht ernst genommen und die Vorfälle sind vonseiten der vorgesetzten Behörden kleingeredet worden». Es geht dabei um den Problemschüler der Radikalisierungstendenzen aufwies und unter Lehrern und Schülern Angst verbreitete. Anzeigen liefen, die Polizei wurde eingeschaltet und der Schüler suspendiert. Der Stadtrat sagte zum Zeitpunkt, als der die Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einleitete, dass es sich auch in diesem Fall um «interne und vertrauliche Papiere» gehandelt habe, welche «ausschliesslich für dienstlichen Gebrauch, aber auf keinen Fall zur Veröffentlichung bestimmt waren». Auch den Schaffhauser Nachrichten wurden damals Dokumente zugespielt

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