Regierungsrat stimmt vereinfachter, rechtlicher Geschlechtsänderung zu
Zukünftig sollen es Transmenschen leichter haben, ihr Geschlecht, zumindest rechtlich, zu ändern. Das findet auch der Regierungsrat.
In Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst hat der Schaffhauser Regierungsrat der vorgeschlagenen Vereinfachung der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsänderung zugestimmt. Mit der entsprechenden Revision des ZGB soll es Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung ermöglicht werden, ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister mittels einfacher Erklärung zu ändern. Der Vorschlag basiere auf dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und lasse familienrechtliche Verhältnisse unberührt, so der Regierungsrat in einer Medienmitteilung. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, wenn die erklärende Person minderjährig ist.
Gleichzeitig beantragte die Regierung aber, Geschlechtsänderungen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens durch die kantonalen Namensänderungsbehörden beurteilen zu lassen, damit keine Vermischung der Verfahren und Behörden entstehe. (RD)