Stadtrat kritisiert Machtverschiebung

Daniel Jung | 
Noch keine Kommentare
Das neue Polizeigesetz kommt beim Stadtrat nicht gut an. Bild: Selwyn Hoffmann

Beim neuen Polizeigesetz ist der Schaffhauser Stadtrat mit vielen Punkten nicht einverstanden: Insgesamt bringe die Vorlage eine klare Verschlechterung für die Stadt.

Im Kanton Schaffhausen wird derzeit ein neues Polizeigesetz vorbereitet. Im Juli hatte der Schaffhauser Regierungsrat den Entwurf in die Vernehmlassung gegeben. Ziel ist eine Totalrevision des aus dem Jahr 2000 stammenden, gültigen Gesetzes.

Gestern nun hat der Schaffhauser Stadtrat seine Vernehmlassungsantwort veröffentlicht. Und die hat es in sich. In seinem Fazit schreibt der Stadtrat, dass für die Stadt Schaffhausen die Verschlechterungen gegenüber der heutigen Rechtslage gesamthaft überwiegen. Er kritisiert vor allem die erheblichen Kompetenzverschiebungen in Richtung Kanton und eine Entmachtung der Gemeinden.

Anliegen nicht berücksichtigt

Der Schaffhauser Sicherheitsreferent Simon Stocker (AL) hatte als Mitglied der Steuerungsgruppe und der kantonalen Polizeikommission die Anliegen der Stadt bereits mehrfach deponiert. «Das wurde auch jeweils zur Kenntnis genommen», sagt Stocker. Jedoch habe der Regierungsrat viele Einwände nicht berücksichtigt. Deshalb ist der Stadtrat mit der Vorlage, wie sie in die Vernehmlassung geschickt wurde, überhaupt nicht zufrieden. «Das habe ich der Polizeidirektorin gegenüber immer transparent gesagt», erklärt Stocker. Letztlich habe man sich inhaltlich aber nicht gefunden.

Keine Stellungnahme vom Kanton

Die angesprochene Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel (SVP) wollte gestern keine Stellungnahme abgeben. Sie wies darauf hin, dass die Vernehmlassungsvorlage gemeinsam mit Vertretern der Stadt und der Gemeinden erarbeitet wurde. Die Vernehmlassungsfrist dauere noch bis zum 30. November. Widmer Gysel erklärte: «Das Finanzdepartement wird die Stellungnahmen anschliessend prüfen und dann die definitive Vorlage dem Regierungsrat zur Diskussion und Verabschiedung zuhanden des Kantonsrates unterbreiten.»

Der Stadtrat befürchtet, dass die kommunalen Polizeikräfte, in der Stadt Schaffhausen die Stadtpolizei, zu Hilfskräften der Schaffhauser Polizei degradiert würden. Sie könnten damit ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt nicht mehr leisten.

Stadtpolizei ohne Handschellen

Gemäss dem Gesetzesvorschlag wäre es der Stadtpolizei nicht mehr erlaubt, im Notfall Handschellen einzusetzen. Ebenfalls würde mit dem neuen Gesetz der Name «Stadtpolizei» verboten – obwohl es bisher noch nie zu Beanstandungen wegen Verwechslungen gekommen sei. Auch dürften die Mitarbeiter nicht mehr die heutige Uniform tragen. «Das ist für mich nicht nachvollziehbar», sagt Stocker.

«Das neue Polizeigesetz entspricht nicht mehr dem Geist der Zusammenführung, über die im Jahr 1999 abgestimmt wurde.» Simon Stocker, Sicherheitsreferent Stadt Schaffhausen 

Weniger Mitsprache der Gemeinden

Der Gesamtstadtrat kritisiert, dass die Mitspracherechte der Gemeinden deutlich eingeschränkt würden. «Dies stellt eine erhebliche Verschlechterung dar», heisst es im Schreiben. Bei der Zusammenführung der Polizeien im Jahr 2001 seien den Gemeinden wesentliche Mitbestimmungsrechte gewährt worden – etwa bei der Festlegung von Schwergewichten bei der Patrouillentätigkeit. «Mit dem vorliegenden Revisionsentwurf werden die Kompetenzen der Gemeinden massgeblich beschnitten. Das kann nicht im Interesse der Stimmbürgerinnen und -bürger sein», schreibt der Stadtrat. Das neue Polizeigesetz entspreche nicht mehr dem Geist der Zusammenführung, über die 1999 abgestimmt worden sei, so Stocker.

Die Stadtregierung bemängelt ebenfalls, dass im neuen Polizeigesetz keine Ausbildungsunterstützung für Kommunalpolizisten mehr vorgesehen ist. «Dies bedeutet einen erheblichen Verlust für die Gemeinden.» Ebenfalls bemängelt der Stadtrat, dass die Erstellung von Leumundsberichten für Einbürgerungen künftig kostenpflichtig werden soll. Dabei seien diese Abklärungen auch im Interesse von Bund und Kanton.

Der Stadtrat warnt vor den Folgen der vorgesehenen Regelung für Polizeieinsätze bei Veranstaltungen. Er erwartet erhebliche Mehrkosten für die Sportvereine. «Die Übernahme der Kosten beispielsweise bei einem Risikofussballspiel kann einen Fussballclub ruinieren», schreibt der Stadtrat. Er verweist auf die grosszügigeren Berechnungsmodelle in anderen Städten, etwa in Zürich.

Kritik an Finanzierung

Zuletzt kritisiert der Stadtrat auch die vorgesehene Finanzierung der Schaffhauser Polizei. Hier würde der bisherige Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden beibehalten – wo die Stadt schon heute einen überproportional hohen Beitrag leistet. Im Jahr 2016 lag der Kostenanteil der Stadt bei 3,67 Millionen Franken. Der Stadtrat geht nun aber so weit, die Abschaffung der Gemeindebeiträge zu fordern. «Die Erhebung von Gemeindebeiträgen für die Erfüllung von Aufgaben, die nach Gesetz in die kantonale Kompetenz fallen, widerspricht einer konsequenten Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden.» Diese Forderung nach der Abschaffung der Gemeindebeiträge sei keine Drohkulisse, sondern eine konsequente Anwendung der Vorgaben aus der Verfassung, erklärt Stocker.

Der Stadtrat hofft, dass die Kritik der Stadt im weiteren Verfahren aufgenommen wird. Geschehe dies nicht, so werde sich der Stadtrat politisch gegen die Einführung der neuen Regelungen einsetzen – «mit aller Vehemenz», wie Stocker sagt.

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren