Osamah M. wollte Flüchtlinge betreuen

Daniel Jung | 
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Bild: Key

Das verurteilte IS-Mitglied Osamah M. wollte bei der Flüchtlingsbetreuung mithelfen – der Kanton Schaffhausen lehnte dies aber ab.

Im März 2016 wurden drei Iraker der sogenannten Schaffhauser IS-Zelle durch das Bundesstrafgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie Mitglieder in der Terrororganisation IS waren. Osamah M., der Kopf der Gruppe, und sein Komplize Mohammed O. erhielten je vier Jahre und acht Monate Haft, Wesam A. dreieinhalb Jahre. Das Bundesgericht erachtete die Strafen allerdings als zu hart und wies das Urteil ans Bundesstrafgericht zurück. Inzwischen sind alle drei wieder auf freiem Fuss.

Osamah M., der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, war bis zu seiner Verhaftung in Beringen wohnhaft. Im letzten März wurde das verurteilte IS-Mitglied aus der Haft entlassen und wieder im Kanton Schaffhausen untergebracht. Gestern schrieb die «Sonntagszeitung» in einem Artikel über den Iraker: «Die Schaffhauser Behörden kamen in der Folge auf die gloriose Idee, den Mann wegen seiner guten Deutsch- und Arabischkenntnisse in der Flüchtlingsbetreuung einzusetzen. Das Projekt wurde am Ende von Bern noch rechtzeitig gestoppt.»

Kanton weist Vorwurf zurück

Andreas Vögeli, Departementssekretär im Departement des Innern, widerspricht dieser Darstellung. Zwar habe Osamah M. tatsächlich den Vorschlag gemacht, er könne als Beschäftigung bei der Betreuung von Flüchtlingen mitarbeiten. Jedoch sei keine Intervention aus Bern nötig gewesen, um dies zu verhindern. «Es war sehr schnell klar, dass dies keine gute Idee ist», sagt Vögeli. Zwar habe man die Anfrage des Irakers an die zuständigen Stellen in Bern gemeldet – dass diese aber seinen Einsatz in der Flüchtlingsbetreuung verhindern mussten, sei «schlicht und ergreifend falsch», so Vögeli. Osamah M. spreche zwar gut Deutsch und Arabisch. Aufgrund seiner Verurteilung als IS-Sympathisant sei der Mann aber für die Flüchtlingsbetreuung ungeeignet. «Es wäre nicht opportun, den Mann, der auch rekrutiert hat, mit jungen Flüchtlingen arbeiten zu lassen», sagt Vögeli. Eine solche Einflussnahme sei nicht erwünscht. Osamah M. ist derzeit in Schaffhausen untergebracht. Er hat keine Beschäftigung. «Er wird hier minimal betreut», sagt Vögeli.

Wesam A. wütend auf Osamah M.

In der gestrigen Ausgabe der «Sonntagszeitung» stellte erstmals der ebenfalls verurteilte Komplize Wesam A. seine Sicht der Dinge dar. Der 33-jährige Familienvater erklärt, er sei von seinen beiden irakischen Landsleuten unwissentlich in die Sache hineingezogen worden. Wesam A. ist wütend auf Osamah M. Nur seinetwegen sei er im Knast gelandet. Über Osamah M. sagt Wesam A.: «Alle, die mit ihm Kontakt hatten, bekamen Probleme.» Der 33-Jährige erklärt zudem, er sei nicht extrem und lehne den IS und andere Terrorbewegungen ab.

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