Osamah M. ist frei und in Schaffhausen

Mark Liebenberg | 
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Osamah M. (im Rollstuhl) bei einer Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Bild: Key

Das verurteilte IS-Mitglied Osamah M. ist aus der Haft entlassen worden und seit Freitag wieder im Kanton Schaffhausen untergebracht.

Der in einem aufsehenerregenden Prozess als Mitglied der Miliz Islamischer Staat (IS) vor dem Bundesstrafgericht zu vier Jahren und und acht Monaten Haft verurteilte Osamah M. ist seit Ende letzter Woche ­wieder zurück in Schaffhausen. Entsprechende Medienberichte bestätigte gestern Andreas Vögeli, Departementssekretär des Departements des Inneren. «Er ist in einer nicht geschlossenen sozialen Einrichtung des Kantons untergebracht», sagte Vögeli gegenüber den SN gestern. In welcher, gibt der Kanton nicht bekannt. Laut ­Vögeli sei der Iraker am Freitag im Verlaufe des Tages vom Gefängnis in Thun mit dem Zug nach Schaffhausen gereist und dort von den kantonalen ­Behörden in Empfang genommen worden.

Man sei vorgängig von den zuständigen Bundesbehörden über die sofortige Freilassung des Straftäters informiert worden und habe kurzfristig eine geeignete vorläufige Unterbringung finden müssen, sagte Vögeli. An seinem jetzigen Aufenthaltsort sei der auf den Rollstuhl angewiesene 30-Jährige «nicht inhaftiert», erklärte Vögeli. «Er kann sich an seinem Aufenthaltsort grundsätzlich frei bewegen.» Allerdings gebe es eine Reihe von Auflagen, schrieb gestern der «SonntagsBlick». So sind dem Straftäter Smartphone und Computer verboten, und seine Telefonate werden mitgehört.

Bundesamt prüft Ausweisung

Derzeit erfolgten alle Massnahmen und die Betreuung des IS-Sympathisanten in enger Zusammenarbeit der zuständigen Stellen des Bundes und des Kantons. «Weitere Details zum ­aktuellen Setting geben wir aus taktischen Gründen nicht bekannt», sagte Vögeli.

Derzeit prüft das Bundesamt für Polizei die Ausweisung des irakischen Staatsbürgers. Der Asylstatus wurde ihm 2015 aberkannt. Bestätigt hat der Kanton gestern nur, dass Osamah M. zurzeit eine gültige Ausländerbewilligung besitzt und damit grundsätzlich Anspruch auf Sozialhilfe hat. Deshalb ist Schaffhausen als bisheriger Wohnsitzkanton ab dem Zeitpunkt seiner Haftentlassung für den Terrorsympathisanten zuständig. Osamah M. war im März 2014 in seiner Wohnung in ­Beringen verhaftet worden.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Sicherheits- oder eine Ausschaffungshaft seien derzeit nicht gegeben, erklärte Vögeli. Osamah M. hat vor zwei Wochen vor dem Bundesgericht teilweise recht erhalten und kann auf eine Strafmilderung in einem Punkt hoffen. Inklusive U-Haft hat er seine Strafe demnach abgesessen.

Der Kanton wolle, so der Departementssekretär, die Öffentlichkeit heute über das weitere Vorgehen in der Angelegenheit informieren.

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