Zöllner finden Schmuck im Wert von mehreren tausend Franken

Lina Türkoglu-Schepler | 
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Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs fanden die Beamten im Kofferraum neben einer Schatulle mit dem Ohrschmuck auch ein Schmuckkästchen für einen Ring, sowie die zugehörigen Rechnung von über 1750 Schweizer Franken. Symbolbild: Pexels

Bei einer Kontrolle am Zoll Bietingen haben Zöllner Schmuck im Wert von rund 4000 Franken beschlagnahmt. Eine Einreisende aus Deutschland hatte die Ware nicht deklariert.

Am Dienstag vor einer Woche haben Zöllner des Hauptzollamts Singen bei einer Kontrolle am Grenzübergang Bietingen bei einer Reisenden Schmuck im Wert von umgerechnet rund 4000 Franken gefunden. Wie das Hauptzollamt Singen in einer Medienmitteilung schreibt, gab die 39-jährige Frau bei der Einreise nach Deutschland auf Befragen gegenüber den Zöllnern zunächst an, keine abgabenpflichtigen Waren mit sich zu führen. Bei näherem Nachfragen räumte sie ein, von ihrem Ehemann ein paar Ohrringe geschenkt bekommen zu haben.

Steuerstrafverfahren eingeleitet

Bei der anschliessenden Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Beamten im Kofferraum neben einer Schatulle mit dem Ohrschmuck auch ein Schmuckkästchen für einen Ring, sowie die zugehörige Rechnung von über 1750 Schweizer Franken. Der sei ein Geschenk für eine Freundin, so die Beteiligte. Als die Schatulle geöffnet wurde, war der Ring aber nicht, wie erwartet in dem Kästchen, sondern schmückte einen Finger der Reisenden. Gegen die Reisende wurde wegen des Nichtanmeldens des eingeführten Schmucks ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Ausserdem waren Einfuhrabgaben von umgerechnet rund 900 Franken zu bezahlen. Die weitere Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens übernahm das Hauptzollamt Karlsruhe.

Was bei der Einfuhr von Geschenken zu beachten ist: 

Auch bei Geschenken ist die Reisefreimenge zu beachten. So gilt für Waren aus der Schweiz grundsätzlich eine Freimenge bis zu einem Warenwert von umgerechnet insgesamt 300 Franken. Für Geschenksendungen per Post von einer Privatperson an eine andere Privatperson beträgt die Freigrenze 45 Euro. Für Waren wie z.B. Tabakwaren, Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Arzneimittel und Kraftstoffe gelten überdies gesonderte Freimengen. Nähere Informationen finden Sie hier.

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