Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmasslichen Mörder von Jestetten

Pascal Schoch | 
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Der Verdächtige wird vermutlich schon bald vor Gericht erscheinen müssen. Symbolbild: Pixabay

Im Juni wurde in Jestetten ein 31-jähriger Schweizer erschlagen. Nun hat die zuständige Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Verdächtigen, einen 39-jährigen Letten, erhoben.

Wie die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen mitteilt, erhebt sie Anklage gegen den mutmasslichen Mörder eines 31-jährigen Schweizers in Jestetten.

Konkret werde dem 39 Jahre alten, aus Lettland stammenden, Angeschuldigten zur Last gelegt, seinem Opfer am 8. Juni 2023  gegen 22:00 Uhr am Rheinufer in Jestetten mit einem 100 cm langen, massiven Scheitholz mindestens achtmal gegen die Gesichts- und Kopfregion geschlagen zu haben. Der Schweizer verstarb später aufgrund der massiven Kopfverletzung in Form eines Schädelhirntraumas.

Tatverdacht erhärtet sich

Das Tatmotiv konnte bis heute nicht ermittelt werden. Durch die umfangreichen Ermittlungen der Sonderkommission sowie der nach der Identifizierung des Angeschuldigten fortgeführten Ermittlungsgruppe konnte jedoch der dringende Tatverdacht gegen den Angeschuldigten gemäss Staatsanwaltschaft begründet werden. 

Am Tatmittel, am Körper des Geschädigten sowie an einer am Tatort befindlichen gerauchten Zigarettenkippe konnten DNA-Spuren festgestellt werden, die nach Untersuchungen zu einer Übereinstimmung mit den DNA-Merkmalen des Angeschuldigten führte. 

Der Verdächtige ist bereits im Februar 2005 in Lettland wegen Mordes zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt und im Jahr 2015 aus dem Gefängnis entlassen worden. Er macht bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Bis zu 15 Jahre Haft

Im Falle einer Verurteilung wird neben einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu prüfen sein. Das Schwurgericht Waldshut-Tiengen wird im weiteren über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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