Totschlag am Rhein: Muttmasslicher Täter war bereits wegen Tötungsdelikts verurteilt

Ralph Denzel | 
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Am Tatort erinnerte eine Kerze und ein Herz an das Opfer. Bild: RD

Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat neue Informationen rund um das Tötungsdelikt am Rhein vor einem Monat veröffentlicht. So war etwa der Täter kein unbeschriebenes Blatt.

Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat neue Details zu dem Tötungsdelikt am Rhein vom 9. Juni veröffentlicht. So wurde nun bekannt, dass der Tatverdächtige, ein 39-jähriger Mann mit lettischem Nichtbürger-Pass, in seiner Heimat bereits eine mehrjährige Haftstrafe wegen eines Tötungsdeliktes verbüsst hat. Erst 2015 wurde der Mann aus dem Gefängnis entlassen. In Deutschland ist der Tatverdächtige strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten. Er befindet sich seit seiner Verhaftung am Abend des 22. Juni vor einem Lebensmittelladen in Lottstetten wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags in Untersuchungshaft.

Der Mann war am 22. Mai in Deutschland angekommen und hatte auf einer Baustelle im Klettgau gearbeitet, am 30. Juni wäre seine Arbeitserlaubnis wieder erloschen.

Er gilt als dringend tatverdächtig, am 8. Juni einen 31-jährigen Schweizer aus dem Kanton St. Gallen mit einem Holzstück am Rhein bei Jestetten erschlagen zu haben. Das Opfer war einen Tag später ungefähr 400 Meter von der Rheinbrücke entfernt in einer Bucht gefunden worden. Er hatte ein schweres Schädelhirntrauma sowie mehrere Verletzungen im Gesicht erlitten.

Der 31-Jährige hatte wohl am Rhein wildcampieren wollen. Als Nachtlager hatte er eine Hängematte zwischen zwei Bäumen aufgespannt. Ein letztes Lebenszeichen gab er kurz nach 21Uhr. Nach den derzeitigen Ermittlungen liegt der Tatzeitpunkt zwischen 21:18 Uhr und 23 Uhr. Zu den genauen Hintergründen der Tat sowie zu dem Tatablauf dauern die Ermittlungen an, der Tatverdächtige schweigt weiterhin.

Unklarheiten bleiben

Weiter veröffentlichte die Staatsanwaltschaft eine Liste von Gegenständen, die am Tatort gefunden wurden. So wurde neben der vermeintlichen Tatwaffe auch ein Zigarettenstummel und eine Plastiktüte mit 5,7 Gramm Marihuana sichergestellt. Wem diese zuzuordnen ist, sei aktuell noch nicht klar.

Interessant ist jedoch, dass sich laut Staatsanwaltschaft an der Tatwaffe drei männliche DNA-Spuren finden liessen: Eine konnte dem Opfer zugeordnet werden, eine dem Tatverdächtigen und eine einer unbekannten männlichen Person. Ob der mutmassliche Täter die Tat also alleine vollbracht hat, oder ob ein weiterer Täter beteiligt war, ist unklar. Von dieser unbekannten Person wurden ebenfalls DNA-Spuren an dem Zigarettenstummel gefunden.

So kam die Polizei an die DNA

In einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens wurden Anwohnerbefragungen in der Nähe des bewohnten Bereichs des Tatorts durchgeführt. Eine Vielzahl an Personen wurden als Zeugen befragt, darunter auch der spätere Tatverdächtige. In diesem Zusammenhang wurden auch freiwillige DNA-Proben abgegeben. Der Abgleich einer dieser DNA-Proben führte nach einer molekulargenetischen Untersuchung zu einer Übereinstimmung mit den DNA-Spuren am Tatmittel und am Zigarettenstummel.

Da der Tatverdächtige weiterhin zu dem genauen Ablauf der Tat schweigt, bleiben einige weitere Aspekte der Tat weiterhin im Dunklen. So gibt es weiterhin keine aussagekräftigen Hinweise auf das Motiv, welches zu dieser Tat führte.

Die Sonderkommission wird bis zum Abschluss der Ermittlungen als Ermittlungsgruppe (EG) mit einer reduzierten Anzahl an Polizeibeamten fortgeführt, nachdem der Beschuldigte aufgrund des schnellen Ermittlungserfolgs identifiziert werden konnte.

Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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