«Car-Freitag»: Stadt Singen verbietet jegliche Tuner-Treffen

Ralph Denzel | 
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Auf dem Bild kontrollieren Polizeibeamte im Jahr 2021 die Reifen eines aufgemotzten Mercedes. Archivbild: Gudrun Trautmann

Am Karfreitag beginnt für viele Autoposer ihre Saison. Oft genug finden daher Szenetreffen statt, oft in der grenznahen Stadt Singen. Jetzt hat das Rathaus dort reagiert und erneut eine Allgemeinverfügung erlassen, die das unterbinden soll.

Die Stadt Singen ist ein bekannter Treffpunkt für Autoposer. Immer wieder kam es in der Stadt am Hohentwiel, vor allem im Gewerbegebiet, zu nicht angemeldeten Treffen. Besonders beliebt ist dabei immer der Karfreitag, in der Szene auch «Car-Freitag» genannt. Das führte zu Problemen für die Einwohner sowie regelmässig zu mehreren Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten und Ruhestörung. Auch wurde öfters die Verkehrssicherheit gefährdet. Wie bereits in den letzten Jahren untersagt die Stadt Singen daher auch dieses Jahr an den Tagen zwischen Gründonnerstag und Ostern wieder eine Allgemeinverfügung veröffentlich. So sind in der Zeit vom 14. April bis zum 18. April «jedwede Treffen der Autotuning-Szene im Gebiet der Stadt Singen auf öffentlichen und privaten Flächen» untersagt. 

«Um hier von Anfang an eine klare Haltung zu zeigen, ist eine vorsorgliche Untersagung eines Treffens notwendig», heisst es in der Begründung. So beobachte die Polizei seit Herbst 2020 und stärker noch seit Februar 2021 wieder zunehmende Treffen der Tuning-Szene in Singen. 

Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen, an denen gegenüber der Serienproduktion die Karosserie, das Fahrwerk, die Motorleistung, der Auspuff oder die Bereifung technisch verändert wurden.

Mit Wegfall praktisch sämtlicher Corona-Auflagen seit dem 3. April sei damit zu rechnen, dass die Szene sich nun wieder in gewohnter Manier treffen werde. «Der beginnende Frühling, der dieses Jahr mit Ostern nach derzeitiger Wetterlage zusammenfällt, wird die Attraktivität der Örtlichkeiten für die Tuning-Szene noch steigern», fürchtet die Stadt Singen. 

Busse bei Verstössen

Wer gegen die Allgemeinverfügung verstösst, muss mit einem Zwangsgeld von umgerechnet circa 150 Franken rechnen, im schlimmsten Fall kann auch eine Strafe von bis zu 350 Franken fällig sein und das Auto beschlagnahmt werden. Dann kommen nochmals Gebühren für die Verwahrung dazu. 

Das Polizeipräsidium Konstanz kündigte bereits an, dass sie an diesem Tag vermehrt im Einsatz sein werden. Gegenüber dem «Südkurier» sagte Polizeisprecher Marcel Ferraro, dass speziell ausgebildete Beamte verdächte Fahrzeuge kontrollieren und im Zweifel sanktionieren würden.
 

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