Aktien im Wert von knapp 100'000 Franken am Zoll nicht angemeldet

Schaffhauser Nachrichten | 
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Die beiden Personen müssen mit einem «nicht unerheblichen» Bussgeld rechnen.

Hat man Barmittel wie Aktien oder Geld im Wert von 10'000 Euro und mehr dabei, muss man dies am deutschen Zoll anmelden. Zwei Personen haben das nicht gemacht - das hatte Konsequenzen.

Zöllner des Hauptzollamtes Singen haben in der vergangenen Woche bei einer Kontrolle am Grenzübergang Bietingen bei zwei Reisenden Aktienzertifikate in Höhe von umgerechnet fast 100'000 Franken aufgefunden.

Sowohl der 71-jährige Fahrer als auch sein 40-jähriger Begleiter gaben bei der Ausreise aus der Schweiz auf Befragen der Zöllner zunächst an, keinerlei anmeldepflichtigen Waren dabei zu haben. Auch die Frage nach mitgeführten Barmitteln, wie Bargeld oder bestimmten Wertpapieren in Höhe von umgerechnet 10'650 Franken oder mehr, wurde von beiden verneint. Bei der anschliessenden Fahrzeug- und Gepäckkontrolle fanden die Ermittler jedoch in den Aktentaschen der beiden Männer Aktienzertifikate im Wert von umgerechnet rund 80'000 und 18'000 Franken vor. Gegen die beiden Reisenden aus Stuttgart und Hamburg wurde wegen des Nichtanmeldens der mitgeführten Barmittel jeweils ein Bussgeldverfahren eingeleitet.

Sie haben nun mit einem nicht unerheblichen Bussgeld zu rechnen. (rd)

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